Im Krankheitsfall reicht das Einkommen nicht
Im Grunde ist die Versorgungslücke, die regelmäßig für die Renten prophezeit wird, auch im Krankenstand denkbar, denn: Wenn die Arbeitsfähigkeit durch eine langwierigere Erkrankung eingeschränkt ist, erhält ein Mensch im Angestelltenstatus Krankengeld, das grundsätzlich niedriger ausfällt als das Monatseinkommen. Was dann passiert, ist schnell erklärt: Kommt ein kranker Angestellter mit dem niedrigeren Einkommen klar, kann er sich freuen. Muss er deswegen regelmäßig sein Erspartes angreifen oder hat er dies gar nicht und begleicht während der Krankheit regelmäßig anfallende Rechnungen nicht, tut sich die besagte Versorgungslücke deutlich auf.
Grundsätzlich gilt für die Berechnung des Krankengeldes: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Regelentgeldes und maximal 90 Prozent des Netto-Entgeltes. Rechtliche Details zur Berechnung stehen im § 47 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V. Der komplette Paragraf kann hier nachgelesen werden.
Möglichkeiten der Vorsorge
Um dem soeben skizzierten Fall vorzubeugen, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. Wer monatlich etwas Geld ansparen kann für die sprichwörtlichen „schlechten Zeiten“, der kann sich dadurch ein Polster schaffen. Wer den eigenen Konsumwillen hier nur schlecht zügeln kann, wenn Geld am Monatsende übrig bleibt, tut gut daran in eine Versicherung zu investieren, die im Falle einer Versorgungslücke oder grundsätzlich bei Krankheit einspringt. Wer genau den eingangs skizzierten Fall abdecken möchte, sollte eine sogenannte Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese setzt an der beschriebenen Lücke an und stockt das Krankengeld, das unter dem regulären Einkommen liegt, entsprechend auf. Diese beschriebene Krankentagegeldversicherung fällt in die Rubrik der Krankenzusatzversicherung. Daneben gibt es folgende Optionen, sich zusätzlich zur regulären Krankenversicherung abzusichern:
Es gibt zwei Formen von Krankenhauszusatzversicherungen: Die Krankenhaustagegeldversicherung bezahlt pro Krankenhaustag einen im Vorfeld vereinbarten Festbetrag. Daneben gibt es die Möglichkeit, Kuranwendungen in die Krankenzusatzversicherung aufzunehmen, die aktuell nur sehr sporadisch übernommen werden.
Ambulante Zusatzversicherungen dienen dem Zweck, teure Zuzahlungen für notwendige Hilfsmittel zu vermeiden. Kosten für Heilpraktiker, Sehhilfen sowie für andere medizinische Hilfsmittel können nach Abschluss einer Versicherung entsprechend übernommen werden.
Spezielle Versicherungskonzepte, bei denen die Kosten für den Zahnersatz oder eine spezielle Zahnpflege übernommen werden, oder eine finanzielle Vorsorge für den Pflegefall getroffen wird, komplettieren die Möglichkeiten einer privaten Vorsorge.Wer ist von der Versorgungslücke betroffen? Einst galten Selbstständige als die am meisten gefährdeten Risikogruppen, die von der Versorgungslücke betroffen sein könnten. Dies ist heute nicht mehr der Fall, denn jeder, der heute regelmäßig sein Monatslimit ausschöpft, würde im Krankheitsfall in die Versorgungslücke rutschen, denn genau dann minimiert sich das Einkommen noch einmal. So erweitert sich letztlich auch die Gruppe derer, die von Zusatzangeboten profitieren können.