Da die notwendigen Plätze in regulären Unterkünften nicht bereitgestellt werden können, ist das Landratsamt ab Mitte/Ende November gezwungen, eine weitere Turnhalle des Landkreises mit Asylbewerbern zu belegen. Die Turnhalle des Max-Born-Gymnasiums wird in der zweiten Novemberhälfte für den Sport gesperrt werden und als vorübergehende Unterkunft mit bis zu 130 Plätzen hergerichtet werden. Sie soll gegen Ende November belegt werden können. Die Schulleitung hat sich für diesen Fall bereits nach Handlungsmöglichkeiten umgesehen und wird wohl den Schulsport in die alten Turnhallen des Gymnasiums verlegen müssen. Ein Engpass tritt auch bei der Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf. Das Gesetz, das die Möglichkeit zur bundesweiten Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eröffnet, ist zum 1.November in Kraft getreten. Dennoch hat der Landkreis Fürstenfeldbruck - in erster Linie zur Entlastung der Stadt München - bis Jahresende nach derzeitigem Stand noch 60 Plätze für Altfälle zur Verfügung zu stellen, die unter das alte Recht fallen. Wie bei den Erwachsenen stehen auch hier nicht ausreichend reguläre Plätze zur Verfügung. Das Landratsamt hat sich darum entschlossen, die Mittelschule an der Heckenstraße in Olching förmlich zu beschlagnahmen. Damit trägt das Landratsamt die alleinige Verantwortung für die Zulässigkeit der Nutzung der Heckenschule als Unterkunft für Asylbewerber. Vorerst ist aus baurechtlichen Gründen nur eine Nutzung des Erdgeschosses geplant, eine weitergehende Nutzung setzte Baumaßnahmen in größerem Umfang voraus. Im Vorfeld fanden Gespräche und Ortstermine mit der Stadt Olching statt. Der Beschlagnahmebescheid wird der Stadt Olching demnächst zugestellt. Er wird zeitlich befristet sein. Die ersten Plätze in der Heckenschule werden voraussichtlich in der letzten Novemberwoche benötigt werden. Landrat Thomas Karmasin wirbt um Verständnis für diese Maßnahme: „Bevor wir dem Schulsport eine weitere Turnhalle entziehen - dies wäre derzeit die einzig mögliche Alternative - sollte die Nutzung dieses Gebäudes Vorrang haben.“
Da die notwendigen Plätze in regulären Unterkünften nicht bereitgestellt werden können, ist das Landratsamt ab Mitte/Ende November gezwungen, eine weitere Turnhalle des Landkreises mit Asylbewerbern zu belegen. Die Turnhalle des Max-Born-Gymnasiums wird in der zweiten Novemberhälfte für den Sport gesperrt werden und als vorübergehende Unterkunft mit bis zu 130 Plätzen hergerichtet werden. Sie soll gegen Ende November belegt werden können. Die Schulleitung hat sich für diesen Fall bereits nach Handlungsmöglichkeiten umgesehen und wird wohl den Schulsport in die alten Turnhallen des Gymnasiums verlegen müssen. Ein Engpass tritt auch bei der Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf. Das Gesetz, das die Möglichkeit zur bundesweiten Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eröffnet, ist zum 1.November in Kraft getreten. Dennoch hat der Landkreis Fürstenfeldbruck - in erster Linie zur Entlastung der Stadt München - bis Jahresende nach derzeitigem Stand noch 60 Plätze für Altfälle zur Verfügung zu stellen, die unter das alte Recht fallen. Wie bei den Erwachsenen stehen auch hier nicht ausreichend reguläre Plätze zur Verfügung. Das Landratsamt hat sich darum entschlossen, die Mittelschule an der Heckenstraße in Olching förmlich zu beschlagnahmen. Damit trägt das Landratsamt die alleinige Verantwortung für die Zulässigkeit der Nutzung der Heckenschule als Unterkunft für Asylbewerber. Vorerst ist aus baurechtlichen Gründen nur eine Nutzung des Erdgeschosses geplant, eine weitergehende Nutzung setzte Baumaßnahmen in größerem Umfang voraus. Im Vorfeld fanden Gespräche und Ortstermine mit der Stadt Olching statt. Der Beschlagnahmebescheid wird der Stadt Olching demnächst zugestellt. Er wird zeitlich befristet sein. Die ersten Plätze in der Heckenschule werden voraussichtlich in der letzten Novemberwoche benötigt werden. Landrat Thomas Karmasin wirbt um Verständnis für diese Maßnahme: „Bevor wir dem Schulsport eine weitere Turnhalle entziehen - dies wäre derzeit die einzig mögliche Alternative - sollte die Nutzung dieses Gebäudes Vorrang haben.“