Durch eine rechtzeitige Schutzimpfung kann man einer Erkrankung vorbeugen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt, bei Kindern nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter jeweils im Alter von etwa 6 und 15 Jahren eine Auffrischungsimpfung durchzuführen. Besonders gefährdet durch Keuchhusten sind Säuglinge und Patienten mit chronischen Lungenerkrankungen. Weil Säuglinge unter 2 Monaten noch nicht geimpft werden können, sollte zumindest deren gesamtes engeres Umfeld, also Eltern, Großeltern und Geschwister, geimpft sein. Jugendliche und Erwachsene sollten ihren Impfschutz alle 10 Jahre zusammen mit der Impfung gegen Tetanus und Diphtherie auffrischen. Eine Impfung allein gegen Keuchhusten ist derzeit nicht möglich.
Durch eine rechtzeitige Schutzimpfung kann man einer Erkrankung vorbeugen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt, bei Kindern nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter jeweils im Alter von etwa 6 und 15 Jahren eine Auffrischungsimpfung durchzuführen. Besonders gefährdet durch Keuchhusten sind Säuglinge und Patienten mit chronischen Lungenerkrankungen. Weil Säuglinge unter 2 Monaten noch nicht geimpft werden können, sollte zumindest deren gesamtes engeres Umfeld, also Eltern, Großeltern und Geschwister, geimpft sein. Jugendliche und Erwachsene sollten ihren Impfschutz alle 10 Jahre zusammen mit der Impfung gegen Tetanus und Diphtherie auffrischen. Eine Impfung allein gegen Keuchhusten ist derzeit nicht möglich.