Über eine Tierschutzorganisation wurde bekannt, dass der Zirkus entgegen der vertraglichen Vereinbarung einen Kamelwallach dabei hat. Zudem wird ein Jungtier, welches noch gesäugt wird, mitgeführt. Der Ortstermin vom 8.3.2016 brachte aus Sicht des Veterinäramtes keinerlei Beanstandungen. Für das männliche, kastrierte Kamel benötigt der Halter jedoch eine Erlaubnis nach Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (Halten gefährlicher Tiere), die nicht vorliegt.
Da der Zirkus zudem gegen den Vertrag verstoßen hat, hat die Verwaltung – auch und gerade in Umsetzung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 12. März 2014 – entschieden, dass der Kamelwallach aus der Stadt zu bringen ist. Dies ist das mildeste, Erfolg versprechende Mittel und in der Abwägung angemessen. Die Betreiber des Zirkus wurden vom Ordnungsamt entsprechend informiert. Das Jungtier soll auf Empfehlung des Veterinäramtes dagegen nicht von der Herde getrennt werden. Für uns stellt sich die Frage, ist ein Kamelwallach ein „gefährliches Tier“. Bei einer Ortsbesichtigung erweckte Wallach Iwan auf jedem Fall einen sehr zahmen Eindruck, ließ sich streicheln und hatte auch keine Scheu vor Menschen. Laut Veterinäramt hätten Behörden früherer Gastspielorte keine tierschutzwidrigen Beanstandungen gegen den Zirkus gehabt. Die vom Zirkus zu führenden Unterlagen zu den Tieren seien einwandfrei. Somit gibt es aus Sicht der Stadt keine Rechtsgrundlage, das Gastspiel generell zu untersagen. Der Zirkus Knie gastiert von Donnerstag bis Sonntag am Volksfestplatz.
Update 10.3.: Laut Stadtverwaltung darf jetzt Kamelwallach Iwan ausnahmsweise doch bei seiner Herde bleiben. Bei einer Besichtigung attestierte die Amtsärztin die Gutmütigkeit des Tieres.