Vor Ort stellten die Polizisten fest, dass die Vermutung des mitteilenden Autofahrers richtig war und es sich bei den insgesamt fünf festgestellten Personen auf dem Sattelaufleger tatsächlich um Flüchtlinge aus dem Irak handelte. Eine erste Befragung ergab, dass sich die Gruppe seit 2 Tagen an Bord des LKW´s befunden hatte und alle fünf Asyl in Deutschland beantragen wollen. Daher wurden die 3 Männer im Alter von 34, 36 und 42 Jahren sowie zwei Buben im Alter von 12 und 13 Jahren zur PI Germering gebracht. Dort wurden die drei Männer nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mit der Maßgabe sich in München bei der Ankunftsstelle für Flüchtlinge in der Maria-Probst-Straße zu melden wieder entlassen. Die beiden minderjährigen Jungen wurden der Obhut des zuständigen Jugendamts Starnberg übergeben. Auch der 47-jährige Fahrer des LKW´s, gegen den ein Verfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Schleusung eingeleitet wurde, durfte die PI Germering nach dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen. Der Verdacht gegen ihn, dass er mit der Schleusung etwas zu tun haben könnte, bestätigte sich nach den von Beamten der KPI FFB vorgenommenen Ermittlungen nicht, so dass auch kein Haftantrag durch die Staatsanwaltschaft München II gestellt wurde.
Vor Ort stellten die Polizisten fest, dass die Vermutung des mitteilenden Autofahrers richtig war und es sich bei den insgesamt fünf festgestellten Personen auf dem Sattelaufleger tatsächlich um Flüchtlinge aus dem Irak handelte. Eine erste Befragung ergab, dass sich die Gruppe seit 2 Tagen an Bord des LKW´s befunden hatte und alle fünf Asyl in Deutschland beantragen wollen. Daher wurden die 3 Männer im Alter von 34, 36 und 42 Jahren sowie zwei Buben im Alter von 12 und 13 Jahren zur PI Germering gebracht. Dort wurden die drei Männer nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mit der Maßgabe sich in München bei der Ankunftsstelle für Flüchtlinge in der Maria-Probst-Straße zu melden wieder entlassen. Die beiden minderjährigen Jungen wurden der Obhut des zuständigen Jugendamts Starnberg übergeben. Auch der 47-jährige Fahrer des LKW´s, gegen den ein Verfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Schleusung eingeleitet wurde, durfte die PI Germering nach dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen. Der Verdacht gegen ihn, dass er mit der Schleusung etwas zu tun haben könnte, bestätigte sich nach den von Beamten der KPI FFB vorgenommenen Ermittlungen nicht, so dass auch kein Haftantrag durch die Staatsanwaltschaft München II gestellt wurde.