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Ein Zeuge teilte mit, dass mehrere Jugendliche in einer Parkanlage an der Tristanstraße mit Waffen hantieren. Beim Anblick der Streife ergriffen zwei 15-Jährige die Flucht, konnten aber kurz später in einem Keller gestellt werden. Sie führten drei Soft-Air-Waffen mit sich, die sich in ihrem Äußeren nicht von den entsprechenden scharfen Schusswaffen unterscheiden lassen. Die originalen Schusswaffen sind beim Militär und auch der Polizei weit verbreitet. Die Jugendlichen gaben an, sie hätten die Waffen in einem Geschäft in München gekauft, in dem Park hätten sie "Krieg spielen" wollen.
Das Waffenrecht verbietet es, solche "Anscheinswaffen" außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks zu führen. Die Polizei stellte die Waffen sicher und wird sie auch vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung einbehalten. Die Germeringer Polizei warnt eindringlich davor, solche Waffen öffentlich zu führen. Sie sind für Einsatzkräfte nicht von scharfen Schusswaffen zu unterscheiden. Wer solche Waffen führt, muss damit rechnen, dass die Polizei so einschreitet, als wenn es sich um scharfe Waffen handeln würde.