Gissler-Pass
Als seinerzeit das duale System eingeführt wurde, gab es Vorgaben von der Verpackungsverordnung, die auch VerpackV bezeichnet wurde. Danach sollten alle Verpackungsmaterialien, die in irgendeiner Form den Wertstoffkreislauf erneut zugeführt werden konnten, separat entsorgt werden. Viele Hersteller und Händler nutzten damals die Möglichkeiten, sich bei dem dualen System, das auch unter dem Grünen Punkt bekannt ist, zu registrieren. Dadurch wurde den Unternehmen ermöglicht, die Kosten für die Entsorgung des Verpackungsmülls auf die Produkte aufzuschlagen.
 
Im Laufe der Zeit haben sich jedoch nicht nur die Materialien geändert, sondern auch die Möglichkeiten der Wiederverwertung. In der heutigen Zeit lässt sich viel mehr Verpackungsmüll aufbereiten, als es in früheren Zeiten überhaupt möglich war. Gleichzeitig steigt jedoch der Anteil an Müll im beachtlichen Maße an. Zudem führten die Skandale durch Mikroplastik in den Meeren und auf den Wiesen dazu, dass seitens der Politik ein Handlungsbedarf entstand. Daraufhin wurde aus der einzigen Verpackungsverordnung das neue Verpackungsgesetz, das als VerpackG bezeichnet wird. Ein weiterer Grund für die Verabschiedung des neuen Verpackungsgesetzes war, dass sich nicht alle Unternehmen am dualen System beteiligten. Einige Hersteller hielten es nicht für nötig und andere wussten es gar nicht, dass sie im Grunde genommen dazugehören.

Die sogenannte Beteiligungspflicht ist neu
Im neuen Verpackungsgesetz gibt es erstmals eine Beteiligungspflicht. Das bedeutet, jeder Hersteller oder Händler, der verpackte Waren online oder auch in realen Geschäften in den Verkehr bringt, muss die Verpackungen registrieren lassen. Die Verpackungen müssen lizenziert werden. Wo eine Verpackung angemeldet wird, hängt davon ab, aus welchen Materialien sie besteht. Deshalb ist es wichtig, die Verpackungen vom jeweiligen zuständigen System lizenzieren zu lassen. Jeder Unternehmer, der Verpackungen in den Verkehr bringt, wird laut des neuen Verpackungsgesetzes als Inverkehrbringer bezeichnet. Die Beteiligungspflicht besteht darin, dass jeder Inverkehrbringer aus eigenem Antrieb heraus, seine Verpackungen anmelden muss. Obwohl es sich um eine Verpflichtung handelt, wird keiner explizit aufgefordert, die erforderlichen Schritte zu veranlassen. Von den Herstellern wird gefordert, diese Schritte in Eigenverantwortung zu unternehmen. Jedem, der seiner Beteiligungspflicht nicht nachkommt, droht ein Strafgeld. Das möchte wahrscheinlich keiner bezahlen.

Es gibt auch eine Registrierungspflicht
Zur Durchsetzung des neuen Verpackungsgesetzes wurde auch eine neue Registrierungsstelle gegründet. Jeder Inverkehrbringer von Verpackungen muss sich nicht nur bei einem Müllsammelsystem anmelden, sondern auch bei der neu erschaffenen Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Diese Registrierung muss möglichst zeitnah erfolgen. Das neue Verpackungsgesetz tritt zwar erst am 01.01.2019 in Kraft, aber Registrierungen sind bereits im Herbst 2018 möglich. Ohne eine solche Registrierung dürfen an dem Jahr 2019 keine Verpackungen mehr in den Verkehr gebracht werden.
 
Die Beteiligungspflicht sowie die Registrierungspflicht ist unabhängig von der Betriebsgröße. Deshalb gibt es auch keine Ausnahmen für kleinere Betriebe mehr. Viele Hersteller und Händler empfinden das neue Verpackungsgesetz als eine kleine Schikane. Fakt ist, dass es die beschriebene Beteiligungspflicht sowie die Registrierungspflicht gibt. Die erforderlichen Anmeldungen und Lizenzierungen können jedoch online erfolgen. Trotzdem entsteht den Unternehmen dadurch ein gewisser Mehraufwand an Arbeit. Auf jeden Betrieb kommt immer etwas mehr Bürokratie zu. Dabei sollte aber auch beachtet werden, dass sich langfristig Kosten einsparen lassen. Je mehr Unternehmen sich registrieren, desto breiter werden die Unkosten für die Wertstoffsammlungen verteilt. Dadurch sinken letztendlich die Gebühren für jeden einzelnen Betrieb. Das kommt dann auch mit ein wenig Verzögerung den Verbrauchen zugute. Einige größere Unternehmen haben aber auch schon angekündigt, freiwillig die Verpackungen zu reduzieren. Das ist auf jeden Fall ein guter Anfang in die richtige Richtung.
 
Große Unternehmen kündigen weniger Verpackungen an
Der meiste Verpackungsmüll fällt im Handel an. Aus diesem Grund kündigte Aldi bereits an, die Verpackungen im großen Maß zu verringern. Bis zum Jahr 2025 will Aldi die Verpackungen für Produkte der Eigenmarke um bis zu 30 Prozent verringern. Das ist ein ehrgeiziger Plan, der sich nur mit großen Anstrengungen realisieren lässt. Es ist nicht nur geplant, die Verpackungsmenge zu reduzieren, sondern auch die Qualität des Verpackungsmaterials zu verbessern. Insbesondere im Bereich von Lebensmitteln kann aus hygienischen Gründen gar nicht auf Verpackungen verzichtet werden. Deshalb sind die Pläne von Aldi dahingehend, dass zukünftig mehr vollständig recycelbares Verpackungsmaterial entwickelt und eingesetzt wird.
 
Warum ist ein Gesetz zu Verpackungen erforderlich?

In der jüngsten Vergangenheit mehrten sich die Berichte über Verschmutzungen der Meere sowie der Landschaft durch Reste von Verpackungsmaterialien. In erster Linie ist Kunststoff eine Gefahr für die Umwelt und somit auch für die Gesundheit von Menschen und Tieren. Welche Auswirkungen Kunststoffe in Körperzellen haben, ist noch nicht genau geklärt. Da es sich aber um einen Stoff handelt, der in der Natur nicht vorkommt, befürchten zahlreiche Wissenschaftler und Forscher, dass die Körperzellen aller Lebewesen durch Kunststoff langfristig Schaden nehmen könnten.
 
Auch die Menschen, die ganz bewusst auf unnötiges Verpackungsmaterial verzichten möchten, haben kaum eine Möglichkeit, den Müll zu reduzieren. Laut einer Statistik vielen in Deutschland für jeden Einwohner etwa 220 Kilogramm Verpackungsmüll an. Diese Untersuchung wurde im Jahre 2016 durchgeführt. Die Tendenz ist steigend. In Europa ist Deutschland in diesem Bereich negativer Spitzenreiter. Da es in anderen europäischen Ländern möglich ist, weniger Verpackungsmüll zu produzieren, müsste dies auch in Deutschland möglich sein.

Herausforderung und Chance zugleich
Auf den ersten Blick scheint das neue Verpackungsgesetz eine enorme Herausforderung für die gesamte Wirtschaft zu sein. Es bietet aber auch eine Chance, neue Verpackungen zu konstruieren. Dazu müssen mitunter auch neue Techniken entwickelt werden. Einige Verpackungshersteller, wie z. B. gissler-pass.de haben sich bereits den neuen Herausforderungen gestellt. Dem werden sicherlich auch noch andere Unternehmen folgen. Die Zeit drängt jedoch, sodass die Hersteller von Verpackungen, die sich schon rechtzeitig mit den neuen Richtlinien vertraut gemacht haben, klar im Vorteil sind.
 
Recycelbare Verpackungen müssen aber auf keinen Fall langweilig wirken. Wie es bei dem oben genannten Verpackungshersteller Gissler-Pass zu sehen ist, gibt es auch umweltfreundliche Verpackungen in einem ansprechenden Design. Folgende Ansprüche sollten die Verpackungen immer erfüllen:
 
Lebensmittel sollen frisch bleiben.
Zerbrechliche Dinger müssen sicher transportiert werden können.
Verpackungen sollten nicht schwerer als nötig sein.
Empfindliche Dinge müssen ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt werden.
Eine Verpackung sollte auch optisch ansprechend gestaltet sein. 
Bei der Herstellung von Verpackungsmaterialien wird es in der Zukunft noch zahlreiche interessante Neuerungen geben. Davon werden aber alle profitieren. Wird weniger Verpackungsmüll produziert, ist das auf jeden Fall ein Gewinn für die Umwelt und somit auch für Menschen und Tiere.
 
Es werden auch weitere Möglichkeiten geschaffen, Materialien umweltgerecht zu recyceln. Daher werden zukünftig Ressourcen geschont, die dann für andere wichtigere Dinge Verwendung finden. Ressourcen zu sparen ist nicht nur ein Segen für die Umwelt. Auf längere Sicht werden auch Kosten gespart. In den meisten Fällen ist es günstiger, Materialien zu recyceln als neue Materialien mit einem hohen Energieaufwand zu gewinnen.
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