Die Trocknenheit führt zu Wasserknappheit
Landkreis - Wegen der derzeit anhaltenden Trockenperiode ist der Wasserhaushalt fast überall angespannt. Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt appellieren daher an die Bevölkerung auf eine sparsame Verwendung des Wassers zu achten. Dabei geht es sowohl um die Verwendung unseres Trinkwassers zum Garten gießen als um die direkte Entnahme von Wasser aus Gewässern. Alle Bachanrainer werden daher gebeten, auf eine Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen zu verzichten. Bereits geringfügige Entnahmen können bei anhaltender Trockenheit und entsprechenden Niedrigwasserständen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie und damit auf die dort lebenden Tiere und Pflanzen haben und im Extremfall zu einem Fischsterben führen. In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt Starnberg darauf hin, dass die Wasserentnahme aus einem Gewässer mit einer Motor- oder Elektropumpe erlaubnispflichtig ist. Derartige Genehmigungen können jedoch nicht erteilt werden, da der zusätzliche Wasserentzug in der aktuellen Trockenperiode schädlich für das Gewässer sein kann. Wer sich daran nicht hält und erwischt wird, muss mit einer Ordnungswidrigkeit und einem Bußgeld rechnen.
Für das Gartengießen gilt daher: nur in den Morgen- oder Abendstunden gießen und auf Nutzpflanzen und Blumen beschränken. Ganzjährig wird empfohlen, Regenwasser in Zisternen oder Regentonnen zu sammeln.
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