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Landkreis Starnberg - Die in Europa grassierende Vogelgrippe hat in den letzten Tagen Bayern erreicht. Nun gibt auch im Landkreis Starnberg einen ersten Verdachtsfall. Das Landratsamt hat die Geflügelhalter im Umkreis von 3 Kilometern um den Fundort informiert und eine Stallpflicht angeordnet. Am Freitag wurde von einem Spaziergänger etwa 150 Meter südlich des Dampferstegs in Breitbrunn eine tote Seeschwalbe gefunden. Die Seeschwalbe wurde im Rahmen des Wildvogelmonitorings zur Untersuchung auf Vogelgrippevirus an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gebracht. Ein Verdacht auf Geflügelpest bestand zu diesem Zeitpunkt nicht. Der Verdacht ergab sich erst, als das LGL in den Organen der Seeschwalbe Aviäres Influenza Genom vom Subtyp H5 nachgewiesen hat. Diese Proben wurden zunächst zur Bestätigung, weiteren Subtypisierung und Pathogenitätsbestimmung an das Nationale Referenzlabor, Friedrich-Loeffler-Institut, weitergeleitet. Im Laufe des Montags werden von dort die Ergebnisse erwartet. Wenn der Verdacht bestätigt wird, werden zum Schutz der Hausgeflügelbestände Schutzzonen (Sperr-/ Beobachtungsgebiet) eingerichtet.
Unabhängig von der Bestätigung hat das Landratsamt bereits erste Maßnahmen getroffen. Für den Umkreis von drei Kilometern um den Fundort wird derzeit die Einrichtung eines sogenannten Beobachtungsgebiets vorbereitet. Betroffen wären Teile von Inning, Seefeld sowie Wörthsee und Herrsching. In dieser Zone befinden sich 16 Geflügelhalter mit etwa 7850 Tieren. Das Veterinäramt hat alle betroffenen Geflügelhalter bereits informiert und vorsorglich eine Stallpflicht angeordnet. „Die Stallpflicht soll verhindern, dass Wildvögel durch Futter- und Tränkeeinrichtungen von Hausgeflügel angelockt werden und so Vogelgrippevirus in den Bestand eingeschleppt wird“, erklärt Dr. Johannes März, Leiter des Fachbereichs Veterinärwesen im Landratsamt Starnberg. Das Landratsamt rät vorsorglich, keine toten Tiere zu berühren. Ebenso gilt die Empfehlung, Hunde und Katzen im Uferbereich nicht frei laufen zu lassen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote Wildenten, Wildgänse oder Schwäne und deren Fundort direkt beim Veterinäramt unter der Tel. (08151) 148383 zu melden.
Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe gibt es im Internet beim Bayerischen Verbraucherschutzministerium unter http://www.stmuv.bayern.de/service/faq/anzeige.php?jahr=2016&aus=Vogelgrippe