Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hatte den Vogelliebhaberverein Olching und Umgebung im März 2015 u. a. zur Vergrößerung des Geheges und zur Errichtung eines sogenannten Kaltstalls verpflichtet. Gegen diesen Bescheid hatte der Verein geklagt. Vom Verein war angeführt worden, die Nandus und der Emu hätten noch nie einen Stall genutzt und würden auch einen offenen Unterstand nicht nützen. Am 28. Oktober hatte sich der Verein vor dem Verwaltungsgericht bereit erklärt, den geforderten Unterstand bis zum Jahresende zu errichten.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hatte den Vogelliebhaberverein Olching und Umgebung im März 2015 u. a. zur Vergrößerung des Geheges und zur Errichtung eines sogenannten Kaltstalls verpflichtet. Gegen diesen Bescheid hatte der Verein geklagt. Vom Verein war angeführt worden, die Nandus und der Emu hätten noch nie einen Stall genutzt und würden auch einen offenen Unterstand nicht nützen. Am 28. Oktober hatte sich der Verein vor dem Verwaltungsgericht bereit erklärt, den geforderten Unterstand bis zum Jahresende zu errichten.