Die Anpassung des Regelsatzes im Landkreis Fürstenfeldbruck erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2017 vor dem Hintergrund, dass im Großraum München die Lebenshaltungskosten deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Der Kreisausschuss des Kreistags Fürstenfeldbruck hat die Erhöhung Anfang Februar beschlossen. Eine abschließende Entscheidung fiel in der Sitzung des Kreistags am 6. April. „Bei dieser Erhöhung ziehen wir mit“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige, die ihre Leistungen vom Bezirk Oberbayern erhalten, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Sozialhilfeempfänger des Landkreises.“
Die Anpassung des Regelsatzes im Landkreis Fürstenfeldbruck erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2017 vor dem Hintergrund, dass im Großraum München die Lebenshaltungskosten deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Der Kreisausschuss des Kreistags Fürstenfeldbruck hat die Erhöhung Anfang Februar beschlossen. Eine abschließende Entscheidung fiel in der Sitzung des Kreistags am 6. April. „Bei dieser Erhöhung ziehen wir mit“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige, die ihre Leistungen vom Bezirk Oberbayern erhalten, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Sozialhilfeempfänger des Landkreises.“