Auf Anweisung des Verbraucherschutzministeriums haben die zuständigen Behörden vor Ort seit vergangener Woche kontrolliert, ob Geflügelgroßbetriebe in Bayern das Desinfektionsmittel Dega 16 verwenden. Die bisherigen Ermittlungen ergaben keine Hinweise, dass dieses Desinfektionsmittel in den Betrieben vorhanden ist oder angewendet wurde. Ebenso ergaben die Kontrollen bislang keine Hinweise auf Kontakte der bayerischen Geflügelgroßbetriebe zu dem niederländischen Unternehmen, das dieses Mittel vertrieben hat. Scharf: "Der Fall hat eine europäische Dimension. Verbraucher, Landwirte und der Handel sind offenbar Betroffene einer unverantwortlichen Panscherei. Wir brauchen deshalb lückenlose Aufklärung aus dem Ausland und den Ländern, aus denen die belasteten Eier nach Bayern geliefert wurden. Dazu zählt auch eine vollständige Liste aus den Niederlanden mit Abnehmern des in Verdacht stehenden Desinfektionsmittels Dega 16." Sobald der Fall aufgeklärt sei, müsse auch über Schlussfolgerungen gesprochen werden. "Der Sachverhalt muss gemeinsam mit dem Bund und der Kommission in Brüssel aufgearbeitet werden.Wir müssen gemeinsam über mögliche Konsequenzen sprechen. Richtschnur ist dabei der bestmögliche Schutz der Menschen", betonte Scharf. Die Länder stehen bei der Aufklärung des Sachverhalts in engem Kontakt mit dem Bund. Im Zuge dessen wurde ein bundesweites Monitoring zu Verarbeitungsprodukten vereinbart, die mehr als 5 Prozent Ei beinhalten.
Die Einzelheiten dazu werden gerade zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Die Untersuchungen beginnen voraussichtlich noch in dieser Woche. Das in Bayern zuständige Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird dabei unter anderem Proben von Teigwaren, Nudeln und Eierkuchen untersuchen, die in Bayern hergestellt wurden. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes führt das LGL auch ein eigenes Fipronil-Monitoring durch, das unter anderem Eier, Flüssigei-Produkte sowie Geflügel-Fleisch umfasst. Printnummern von Eiern, die nach dem jeweiligen Ermittlungsstand von den Verunreinigungen betroffen sind, werden fortlaufend auf der Internetseite des LGL veröffentlicht. Aktuelle Hinweise erhalten Verbraucher auch weiterhin unter www.lgl.bayern.de.