„Mit der Verabschiedung dieser Gesetze sind wir auf die Veränderungen in unserer Region, in der durch den Siedlungsdruck mit einer weiteren Verdichtung zu rechnen ist, richtig vorbereitet", so Gerda Hasselfeldt.
Henning Schacht
Landkreis - Auf Basis der im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) definierten Projekte sind im Deutschen Bundestag am heutigen Freitag die Ausbaugesetze nach eingehenden Beratungen beschlossen worden. Damit werden Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs festgelegt und seitens des Bundes Planungsrecht für bestimmte Vorhaben zugestanden. Die Wahlkreisabgeordnete und CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt begrüßt die Berücksichtigung der von Bayern angemeldeten Straßenbauprojekte im Wahlkreis. „So können alle notwendigen Schritte erfolgen und eine mittelfristige Realisierung der Projekte gewährleistet werden“, so Hasselfeldt.
Die Bürgermeister der Brucker Anliegergemeinden der B471 hätten im vergangenen Jahr Hasselfeldt um Unterstützung gebeten, damit der vierspurige Ausbau der B471 in die höchste Dringlichkeitsstufe aufgenommen wird. Die beiden Abschnitte zwischen Geiselbullach und Esting sowie zwischen Esting und Fürstenfeldbruck-Ost seien nun im vordringlichen Bedarf. Projekte mit dieser fachlichen Bewertung seien verkehrspolitisch wichtig. Sie sollen in der Laufzeit des BVWP bis 2030 umgesetzt oder mindestens begonnen werden. Die Finanzierung sei gesichert. Der Abschnitt zwischen Fürstenfeldbruck-Ost und Buchenau finde sich im weiteren Bedarf. Auch die B2-Ortsumfahrungen von Mammendorf, Hattenhofen und Althegnenberg seien mit hoher städtebaulicher Bedeutung im vordringlichen Bedarf. Daneben seien weitere Projekte im Großraum München berücksichtigt, die Auswirkungen auf den Verkehr im Wahlkreis haben, wie beispielsweise der Ausbau der A99 mit dem Allacher Tunnel.
Eine Verbesserung des Verkehrsflusses sei darüber hinaus geplant mit der Verlängerung der Einfädelspur von der B471 aus Fürstenfeldbruck kommend auf die A8 Richtung München sowie mit einer Tangentialrampe von der A8 aus Richtung München auf die B471 nach Dachau. Die Autobahndirektion arbeite an Planungen dieser beiden Projekte. Aufgrund eines FFH-Ausnahmegenehmigungsverfahrens bei der Tangentialrampe seien die Planungen hierfür sehr aufwändig. „Mit der Verabschiedung dieser Gesetze sind wir auf die Veränderungen in unserer Region, in der durch den Siedlungsdruck mit einer weiteren Verdichtung zu rechnen ist, richtig vorbereitet. Der Bundesverkehrswegeplan ist neben den lokalen und regionalen Verbesserungsbemühungen u.a. im ÖPNV ein wichtiger Mosaikstein bei der Bewältigung der verkehrlichen Herausforderungen“, so Hasselfeldt.
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