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Der junge Mann gab zu, dass er den Audi im Wert von ca. 30.000 Euro seines Vaters im Landkreis Günzburg entwendete und damit nach Stuttgart fahren wollte. Unterwegs bekam der junge Mann ein schlechtes Gewissen und fuhr mit dem Auto zurück nach Gröbenzell, da er dort seine Kindheit verbracht hatte, und stellte sich bei der Polizei. Der junge Mann verursachte während seiner „Irrfahrt“ keinen Verkehrsunfall, obwohl er erheblich alkoholisiert war und noch nie im Besitz einer Fahrererlaubnis war. Ein durchgeführter Alkoholtest erbrachte ein Ergebnis von über 1 Promille, der Mann musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Als Grund für seine Tat gab er an, dass er wieder in Haft möchte, da er sich zurzeit nur auf Bewährung auf freiem Fuß befindet. Er wurde in der Vergangenheit schon mehrmals wegen ähnlicher Delikte rechtskräftig verurteilt.
Die zuständige Staatsanwaltschaft wurde unterrichtet und veranlasste alles Weitere. Der Vater wurde ebenfalls verständigt, damit er sein Auto in Gröbenzell abholen konnte. Gegen den Beschuldigten wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Autodiebstahl eingeleitet.