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Nachdem sich dieser mit einer freiwilligen Nachschau in seinem Auto einverstanden erklärte, konnten die Beamten tatsächlich eine geladene Schusswaffe mit Reservemagazin und zusätzlicher Munition unter dem Fahrersitz in einem versteckten Fach auffinden und beschlagnahmen. Bei dieser Waffe handelt es sich um eine verbotene Schreckschusspistole, da sie über kein PTB-Zeichen verfügt. Die Germeringer Kollegen staunten nicht schlecht, als sie bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeugs noch auf einen Totschläger und einen Schlagring stießen. Der Germeringer gab an, dass er die Schreckschusspistole in Ungarn gekauft habe, nachdem er dort vor einiger Zeit Opfer eines brutalen Überfalls geworden war. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt wurde durch die Ermittlungsrichterin im Anschluss ein Durchsuchungs-Beschluss für die Wohnung des Beschuldigten und eine Beschlagnahmeanordnung für die drei verbotenen Waffen erlassen. Bei der anschließenden Durchsuchung von Wohnung und Keller des Mannes wurden keine weiteren Waffen festgestellt, die tatbestandsmäßig nach dem Waffengesetz zu ahnden gewesen wären. Der 44-Jährige wurde nach seiner vorläufigen Festnahme und einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei der PI Germering nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Dieser Fall verdeutlicht wieder sehr augenscheinlich mit welchem Gefahrenpotential Polizeibeamte bei möglichen Routinekontrollen konfrontiert werden können. Daher wird um Verständnis bei den Autofahrern dafür geworben, wenn Polizeibeamte bei Fahrzeug-Kontrollen sehr sensibel agieren und mitunter die Dienstpistolen nicht immer prinzipiell im Holster getragen werden.