
Die Untersuchung erfolgt in zwei Stufen und wird von einem Archäologen bzw. Grabungstechniker begleitet. Zunächst wird im Bereich des Bauvorhabens die oberste Humusschicht abgetragen, der sogenannte Oberbodenabtrag. Dies dient dazu, Verfärbungen, die auf Siedlungstätigkeit aus vergangener Zeit hinweisen können (z. B. Gräber, Siedlungsgruben oder Pfostengruben von Holzgebäuden) sowie Mauerzüge schnell zu erkennen. Sollte dieser Fall eintreten, kann anhand der gewonnenen Erkenntnisse Art und Umfang der anschließend notwendigen archäologischen Ausgrabung und Dokumentation verbindlich formuliert werden. Falls keine Funde gemacht werden oder Spuren auf etwaige Vorkommen hinweisen, kann mit dem Bauvorhaben wie geplant fortgefahren werden „Zum einen erfüllen wir mit der Untersuchung behördliche Vorgaben. Zum anderen schaffen wir uns mit der frühzeitigen Durchführung ein ausreichendes Zeitpolster, um bei möglichen Funden und den dann erforderlichen Ausgrabungen den geplanten Baubeginn nicht unnötig lange zu verzögern“, erklärt Gabriele Baali, Abteilungsleiterin Facility Management und Contracting.