Die Mitglieder der Naturschutzwacht unterstützen die Untere Naturschutzbehörde und sind eine wertvolle Hilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Insbesondere soll sie als personelle Verstärkung in der Natur das Verhältnis der Behörde zu den Bürgerinnen und Bürgern mitgestalten. Dazu gehören Aufgaben wie die Aufklärung, Beratung und Information vor Ort, die Meldung von Veränderungen in der Natur, die Mitwirkung bei der Betreuung von Schutzgebieten und Biotopen sowie bei Artenschutzmaßnahmen. Dazu gehört auch die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften zu überwachen und Naturschutzauflagen zu kontrollieren. Während sie ihre Tätigkeit ausüben, sind sie Naturschutzwächter Angehörige der Behörde und dürfen damit Amtshandlungen vornehmen.
Voraussetzung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Naturschutzwacht sind Grundkenntnisse des Naturschutzes und der Landespflege sowie die Bereitschaft, diese zu vertiefen. Wer der Naturschutzwacht angehören möchte, sollte seinen Wohnsitz im Landkreis Starnberg haben und mit den örtlichen Verhältnissen gut vertraut sein. Zudem muss die Bereitschaft vorhanden sein, an der Naturschutzwacht-Ausbildung an der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landespflege teilzunehmen. Der Arbeitsaufwand beträgt in der Regel bis zu 25 Stunden pro Monat und wird vergütet.
Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens 1. März per Post oder E-Mail (karin.huber@lra-starnberg.de) an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Starnberg zu richten. Die genauen Anforderungen, Aufgaben, sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.lk-starnberg.de/naturschutzwacht zu finden. Wer Fragen hat, kann sich aber auch an Karin Huber unter Telefon 08151 148-371 wenden.