Bei diesem Abtransport griff die Frau dann der Beamtin unvorhergesehen in die Haare und versuchte ihr ein Büschel Haare auszureißen. Da die Dame dann bei der anschließenden Feststellung ihrer Personalien auch noch falsche Personalien angab, muss sie sich jetzt – neben Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung – auch noch wegen einer Ordnungswidrigkeit der falschen Namensangabe verantworten. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgten vorerst keine weiteren strafprozessualen Maßnahmen gegen die Frau. Sie wurde jedoch nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Bei diesem Abtransport griff die Frau dann der Beamtin unvorhergesehen in die Haare und versuchte ihr ein Büschel Haare auszureißen. Da die Dame dann bei der anschließenden Feststellung ihrer Personalien auch noch falsche Personalien angab, muss sie sich jetzt – neben Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung – auch noch wegen einer Ordnungswidrigkeit der falschen Namensangabe verantworten. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgten vorerst keine weiteren strafprozessualen Maßnahmen gegen die Frau. Sie wurde jedoch nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.