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Auch der Zeitpunkt seiner Tatausführung eine halbe Stunde nach Mitternacht ist nicht unbedingt typisch für das Auftreten eines Täters dieser Deliktskategorie. Das Fenster hatte er sich wohl deswegen ausgesucht, weil er von draußen sehen konnte, wie die Wohnungsinhaberin noch vor dem laufenden Fernseher saß. In der weiteren Tatausführung klopfte der Täter im Anschluss an das besagte Fenster. Nachdem die Bewohnerin auf ihn aufmerksam geworden war, begann er sexuelle Handlungen an seinem entblößten Geschlechtsteil vorzunehmen. Doch nachdem die couragierte Frau ihn lautstark beschimpfte und ihm mit der Alarmierung der Polizei drohte, ergriff er sofort die Flucht auf seinem Betretungsweg, indem er sehr beschleunigt über den Zaun sprang. Zur Beschreibung des Täters konnte die Zeugin nur sagen, dass er schlank, mittelgroß und ein mitteleuropäischer Typ war.