Bei einer Wohnungsdurchsuchung wegen Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz in der Wohnung des 18-Jährigen kam der Germeringer Polizei dann Kommissar Zufall zu Hilfe, denn im Rahmen eines sogenannten Zufallsfundes konnten bei dieser Durchsuchung eine Vielzahl von Skizzen und ein sogenanntes „Blackbook“ sichergestellt werden. Graffitisprayer benutzten diese „Blackbooks“, um gewissermaßen einen Nachweis über die von ihnen angebrachten „Tags“ zu haben. Wie viele Tags dem 18-Jährigen genau zugeordnet werden können, steht derzeit noch nicht genau fest. Der von ihm angerichtete Sachschaden beläuft sich auf mindestens 5000 Euro. Schmerzhaft dürfte für den nunmehr nach dem Jugendstrafrecht als „heranwachsend“ geltenden Täter weniger die zu erwartende gerichtlichen Sanktionen als vielmehr die zivilrechtlichen Forderungen der geschädigten Firmen sein.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung wegen Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz in der Wohnung des 18-Jährigen kam der Germeringer Polizei dann Kommissar Zufall zu Hilfe, denn im Rahmen eines sogenannten Zufallsfundes konnten bei dieser Durchsuchung eine Vielzahl von Skizzen und ein sogenanntes „Blackbook“ sichergestellt werden. Graffitisprayer benutzten diese „Blackbooks“, um gewissermaßen einen Nachweis über die von ihnen angebrachten „Tags“ zu haben. Wie viele Tags dem 18-Jährigen genau zugeordnet werden können, steht derzeit noch nicht genau fest. Der von ihm angerichtete Sachschaden beläuft sich auf mindestens 5000 Euro. Schmerzhaft dürfte für den nunmehr nach dem Jugendstrafrecht als „heranwachsend“ geltenden Täter weniger die zu erwartende gerichtlichen Sanktionen als vielmehr die zivilrechtlichen Forderungen der geschädigten Firmen sein.