Am Samstagnachmittag erlebte der Tourist aus Bayern an einem Geldautomaten dann eine böse Überraschung, als dieser ihm nämlich kein Bargeld mehr auszahlte. Stattdessen erhielt er den Hinweis, dass sein verfügbares Limit überschritten sei. Der Mann bemerkte daraufhin, dass knapp 1.000 Euro von seinem Konto von jemand „Dritten“ abgehoben worden waren. Daraufhin begab er sich zur berühmten Hamburger Davidswache auf Sankt Pauli, um umgehend Anzeige gegen die besagte Liebesdienerin zu erstatten. Nachdem ihm ein Hamburger Polizist erklärte, dass er dafür eine Wartezeit von mindestens zwei Stunden in Kauf nehmen müsse, nahm der Bayer von diesem Vorhaben umgehend wieder Abstand. Stattdessen wolle er lieber in Bayern zur Polizei gehen, was er dann am 30. November tatsächlich in Germering tat. Da er eine ziemlich gute Beschreibung von den Tattoos der vermeintlichen Täterin abgeben konnte und zudem den Namen des Etablissements noch im Kopf hatte, dürfte die Wahrscheinlichkeit sehr hoch sein, dass die Hamburger Kollegen diese Dame tatsächlich noch dingfest machen können. Das Delikt um das es in diesem Fall geht, lautet „Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten“. Sehr wichtig war dem abgezockten Touristen noch der Umstand, dass er in nächster Zeit keine Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nach Hause geschickt bekommt.
Am Samstagnachmittag erlebte der Tourist aus Bayern an einem Geldautomaten dann eine böse Überraschung, als dieser ihm nämlich kein Bargeld mehr auszahlte. Stattdessen erhielt er den Hinweis, dass sein verfügbares Limit überschritten sei. Der Mann bemerkte daraufhin, dass knapp 1.000 Euro von seinem Konto von jemand „Dritten“ abgehoben worden waren. Daraufhin begab er sich zur berühmten Hamburger Davidswache auf Sankt Pauli, um umgehend Anzeige gegen die besagte Liebesdienerin zu erstatten. Nachdem ihm ein Hamburger Polizist erklärte, dass er dafür eine Wartezeit von mindestens zwei Stunden in Kauf nehmen müsse, nahm der Bayer von diesem Vorhaben umgehend wieder Abstand. Stattdessen wolle er lieber in Bayern zur Polizei gehen, was er dann am 30. November tatsächlich in Germering tat. Da er eine ziemlich gute Beschreibung von den Tattoos der vermeintlichen Täterin abgeben konnte und zudem den Namen des Etablissements noch im Kopf hatte, dürfte die Wahrscheinlichkeit sehr hoch sein, dass die Hamburger Kollegen diese Dame tatsächlich noch dingfest machen können. Das Delikt um das es in diesem Fall geht, lautet „Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten“. Sehr wichtig war dem abgezockten Touristen noch der Umstand, dass er in nächster Zeit keine Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nach Hause geschickt bekommt.