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Am 01.12.17 ging gegen 21.50 Uhr zunächst bei der Germeringer Inspektion die Mitteilung ein, dass eine Gruppe von fünf südländisch aussehenden jungen Männern auf einen Obdachlosen am S-Bahnhof Unterpfaffenhofen losgegangen sei. Das Opfer, ein 37-jähriger wohnsitzloser Mann erlitt durch den Angriff blutende Verletzungen im Bereich der Nase und des Mundes. Beim Eintreffen der Streifenbeamten waren die Täter schon geflüchtet. Nachdem der 37-Jährige von einem alarmierten Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht worden war, wurden umgehend die am S-Bahnhof vorhandenen Videoaufzeichnungen gesichert. Die Auswertung der Aufnahmen ergab, dass der verletzte Mann konkret von zwei Tätern aus der fünfköpfigen Gruppe zunächst geschlagen und anschließend zu Boden gerissen wurde. Einer der Täter trat das wehrlos am Boden liegende Opfer mehrfach mit dem Fuß gegen den Kopf.
Und jetzt kommt das bereits angesprochene visuelle Gedächtnis des jungen Bereitschaftspolizisten wieder ins Spiel, denn als dieser in der letzten Woche einen Verkehrsunfall zufällig in der Nähe des oben genannten Tatortes aufnahm, erkannte er die beiden Tatverdächtigen, als diese in der Nähe des Unfallortes vorbeimarschierten. Der junge Kollege unterbrach daraufhin mit seinem Kollegen kurz die Unfallaufnahme. Sie wandten sich stattdessen den jungen Männern zu, hielten sie an und stellten deren Identität fest. Bei einem der Beiden handelte es sich um den Täter, der den wehrlos am Boden liegenden Obdachlosen mehrfach gegen den Kopf getreten hatte. Bei diesem Beschuldigten handelt es sich um einen 26-jährigen Kfz-Lackierer aus Gilching, während sein 17-jähriger Mittäter aus Germering stammt. Während bei dem Gilchinger sofort die Handschellen klickten und er sich im Anschluss auf dem Germeringer Polizeirevier einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen musste, durfte der 17-jährige Germeringer nach Überprüfung seiner Personalien wieder seines Weges gehen. In seiner späteren Vernehmung räumte der bereits polizeibekannte Kfz-Lackierer gegenüber dem mit der Sachbearbeitung beauftragten Polizeipraktikanten den ihm gemachten Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Wesentlichen ein.