Wer welche Versicherung für sein Auto benötigt
Welche Versicherungsleistungen wirklich nötig sind, muss jeder Versicherungsnehmer individuell für sich selbst klären. Für Autobesitzer gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Unfallopfer abdeckt, sollte man einen Unfall verursachen. Beim Direktversicherer CosmosDirekt umfasst die Autoversicherung beispielsweise eine 100 Millionen Euro Pauschalabdeckung. Darüber hinaus können sich Autofahrer freiwillig mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung absichern. Mit einer solchen Police sind Schäden am eigenen Auto abgedeckt – welche der beiden Versicherungen die richtige für das eigene Auto ist, hängt in erster Linie vom Wagenwert ab. Für einen alten Gebrauchtwagen ist in der Regel keine Kaskoversicherung nötig, bei einem Gebrauchtwagen in gutem Zustand reicht eine Teilkasko, die u.a. Schäden durch Diebstahl, Brand und Sturm abdeckt – eine solche Police kostet durchschnittlich etwa 90 Euro jährlich. Wer sich einen teuren Neuwagen anschafft, fährt am besten mit der Vollkaskoversicherung – mit dieser Police sind zusätzlich auch selbst verschuldete Unfälle sowie Vandalismus abgedeckt. Allerdings wird ein Aufpreis von etwa 300 Euro gegenüber der Teilkaskoversicherung fällig.
Wie kann der Preis noch ein wenig gedrückt werden?
Bei vielen Versicherern kann man durch ein paar Tricks noch ein wenig am Beitrag drehen. Tarife mit Werkstattbindung können beispielsweise bis zu einem Fünftel günstiger sein als die ohne eine solche Bindung. Darüber hinaus bekommen beispielsweise Angehörige des öffentlichen Dienstes bei vielen Versicherern Rabatte. Fahranfänger sollten ihr Auto über die Eltern oder zumindest beim Versicherungsanbieter der Eltern anmelden. Auch Wenigfahrer profitieren von günstigeren Tarifen, wenn sie sich eine geringe Kilometerzahl in den Vertrag schreiben lassen. Außerdem ist es sinnvoll, auf den sogenannten Rabattschutz zu achten – bei vielen Versicherern wird man bei selbst verschuldeten Unfällen oft zurückgestuft und muss höhere Beiträge zahlen. Mit dem Rabattschutz bleibt der Schadenfreiheitsrabatt bei einem selbstverschuldeten Unfall jedoch unverändert.