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Tarifwechsel sind sinnvoll, wenn eine Änderung des Leistungspakets Einsparmöglichkeiten bietet. Zugleich sollten Verbraucher ihre Tarife wechseln, um vertraglich vereinbarte Leistungen zu erhöhen oder bei Bedarf zu mindern. Vor einem neuen Vertragsabschluss ist es deshalb wichtig, entsprechende Angebote auszuwählen, die dem eigenen Nutzungsverhalten entsprechen. Auf diese Weise können individuell zugeschnittene und günstige Offerten gefunden werden.
Ein Tarifwechsel beim gleichen Anbieter ist vergleichsweise unkompliziert. Besonders einfach ist eine Abänderung in einen höherwertigen Tarif. Etwas schwieriger gestaltet sich ein sogenanntes Downgrade, das einen Wechsel in einen günstigeren Tarif verursacht. Dieser Schritt ist zumeist mit Zahlungen festgelegter Gebühren sowie der Einhaltung von Mindestvertragslaufzeiten verbunden. Wechsel zu anderen Anbietern sind im Regelfall erst nach der Einhaltung einer festgeschriebenen Mindestvertragslaufzeit möglich. Endet die Vertragslaufzeit nicht automatisch, müssen sich Vertragspartner an vereinbarten Kündigungsfristen orientieren. Diese Zeiträume weichen je nach Anbieter und Vertragskategorie stark voneinander ab. Feste Fristen gelten hingegen für Kfz-Versicherungen. Mit Ausnahme spezieller Gründe wie Ansprüchen auf eine Sonderkündigung räumen diese Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit für Tarifwechsel stets zum 30. November ein.
Generell raten Verbraucherschützer zu Tarifwechseln, wenn sich die Leistungen nach dem Abschluss neuer Vereinbarungen verändern oder sich Beiträge erhöhen. Umso wichtiger ist es, die Angebote und Verträge vor einem beabsichtigten Wechsel stets zu überprüfen. Einen wichtigen Anhaltspunkt bieten Vergleichsportale, die Überblicke über mögliche Tarife vermitteln.