Pausen sind unerlässlich. So sind mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden sowie von mindestens 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden vorgeschrieben. Damit der Arbeitnehmer sich darauf einstellen kann, reicht es aus, wenn er zu Beginn der Pause deren Länge erfährt. Wird eine Pause angeordnet, die länger als die gesetzliche vorgesehene Zeit dauert, hat der Mitarbeiter in dieser Zeit Anspruch auf Lohn. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln.