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Nicht jeder gutaussehende Schwammerl ist so genießbar wie diese Rotkappe! Generell gibt es auch im Wald Regeln. Es gilt: die Umwelt schonen und nur für den Eigenbedarf sammeln. Bei einer drohenden Pilzvergiftung sofort einen Arzt oder die Gifnotrufzentral
Wer kennt die Handstraußregelung?
Landkreis – Die Schwammerl-Saison ist derzeit in vollem Gange. Der Brucker Edmund Garnweidner, Mitglied im hiesigen Bund Naturschutz, hat erst unlängst eine Pilzexkursion mit interessierten Bürgern im Landkreis durchgeführt und weiß um die Gefährlichkeit so mancher Pilze (vor allem der Lamellenpilze – leicht zu verwechseln ist bekanntlich der Wiesenchampignon mit dem hochgiftigen Knollenblätterpilz).
Auch der Johanniter-Regionalverband Oberbayern rät beim Sammeln und anschließenden Verzehr der Pilze zu extremer Vorsicht, denn von den rund 10.000 Großpilzarten, die man im Wald finden kann, sind nur etwa 1.000 auch genießbar! Vergreift man sich einmal, kann im schlimmsten Fall eine sehr ernst zu nehmende Pilzvergiftung drohen! „Wer nach einem Pilzessen an Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, einer Gelbfärbung der Haut oder Schweißausbrüchen leidet, sollte sofort den Rettungsdienst rufen“, mahnt Christian Haberkorn, Sachgebietsleiter Rettungsdienst beim Johanniter-Regionalverband Oberbayern. Die Symptome können auch erst Stunden oder sogar einige Tage nach der gefährlichen Mahlzeit auftreten, und es gibt auch keine wirksamen Hausmittel gegen eine Pilzvergiftung, die Leber- und Nierenschädigungen hervorrufen kann. Hier muss sofort ein Arzt alarmiert werden. „Unter der Notrufnummer 112 professionelle Hilfe rufen und Ruhe bewahren, das sind die besten Hilfsmittel. Wer nach einem Pilzessen bewusstlos wird, sollte sofort in die stabile Seitenlage gebracht werden“, informiert der Johanniter. Alternativ ist die Münchner Giftnotrufzentrale unter der Telefonnummer: (089) 19240 zu erreichen.
Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DgfM) rät außerdem bei einem Verdacht auf Pilzvergiftung, viel Wasser (keine Milch!) zu trinken und möglichst noch Reste der Pilze mit zum Arzt oder in die Klinik zu nehmen, damit die Experten feststellen können, um welche Pilzart es sich handelt. Immerhin hat es laut einer Presseinformation der DAK-Gesundheit Bayern im Vorjahr die meisten schweren Pilzvergiftungen in Bayern gegeben: 2013 wurden bundesweit insgesamt 34 Pilzvergiftungen registriert, die zu einem Krankenhausaufenthalt führten (rund ein Viertel kam dabei aus Bayern: neun Fälle).
Leider gibt es nach Auskunft von Edmund Garnweidner, der auch der ehemalige Vorsitzende des Münchner Pilzkundevereins ist, im Landkreis Fürstenfeldbruck keine Pilzberatungsstelle, wo man seine gesammelten Schwammerl zur Sicherheit überprüfen lassen kann. Eine derartige Möglichkeit besteht nur im Pasinger Rathaus, Landsberger Str. 486, Zimmer 183, montags von 8.30 bis 11.30 Uhr, Telefonnummer: (089) 23346485, oder im Münchner Rathaus am Marienplatz, Stadtinformationszentrum, jeden Montag von 10 bis 13 Uhr und von 16.30 bis 18 Uhr, Tel. (089) 23328242. Mehr Informationen sind auch zu finden auf der Website: www.pilze-muenchen.de. Für diejenigen, die den weiten Weg in die Landeshauptstadt nicht auf sich nehmen möchten, sich aber gleichzeitig nicht ganz sicher über ihre Fundstücke sind, gilt also nach wie vor: Finger weg von unbekannten Schwammerln!!
Und wie sieht es überhaupt mit dem rechtlichen Aspekt des Pilzesammelns aus? Die Experten der ARAG appellieren an die Sammler, mit Augenmaß vorzugehen. Selbstverständlich gelten auch im Wald Regeln. Mancherorts riskieren die Pilzfreunde ein saftiges Bußgeld, weil sie zu große Mengen sammeln oder in Naturschutzgebieten Raubbau betreiben. Viele der beliebten Speisepilze zählen laut Bundes-Artenschutz-Verordnung zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese „abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten.“ Allerdings dürfen Pilze wie Birkenpilze, Brätlinge, Morcheln, Rotkappen, Pfifferlinge, Schweinsohren oder Steinpilze in geringen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden – d.h. bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag. Die Juristin Michaela Zientek von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung ergänzt: „Wer nur kleine Mengen für den eigenen Bedarf sammelt, darf Pilze, Beeren und auch ein paar Blumen für einen Strauß pflücken. Dies muss allerdings pfleglich geschehen – also, ohne Schäden am Wald oder am Pflanzenbestand anzurichten. Und es gilt nur für Gewächse, die nicht unter Naturschutz stehen!“ Die rechtliche Grundlage bildet hierfür die sogenannte Handstraußregelung im Bundesnaturschutzgesetz (§39 Abs. 3 BNatSchG). Die gesammelten Pilze oder Blumensträuße später zu verkaufen ist allerdings nicht ohne weiteres erlaubt, denn dabei handelt es sich um das gewerbsmäßige Entnehmen von Pflanzen. „Und dafür müssen Pilzsammler eine Genehmigung beim Waldbesitzer und bei der Naturschutzbehörde einholen“, so die D.A.S.-Rechtsexpertin. Natürlich ist dann auch eine Anmeldung des jeweiligen Gewerbes beim Gewerbeamt erforderlich. Johanniter/ARAG/DAK/D.A.S./DgfM/red
Landkreis – Die Schwammerl-Saison ist derzeit in vollem Gange. Der Brucker Edmund Garnweidner, Mitglied im hiesigen Bund Naturschutz, hat erst unlängst eine Pilzexkursion mit interessierten Bürgern im Landkreis durchgeführt und weiß um die Gefährlichkeit so mancher Pilze (vor allem der Lamellenpilze – leicht zu verwechseln ist bekanntlich der Wiesenchampignon mit dem hochgiftigen Knollenblätterpilz).
Auch der Johanniter-Regionalverband Oberbayern rät beim Sammeln und anschließenden Verzehr der Pilze zu extremer Vorsicht, denn von den rund 10.000 Großpilzarten, die man im Wald finden kann, sind nur etwa 1.000 auch genießbar! Vergreift man sich einmal, kann im schlimmsten Fall eine sehr ernst zu nehmende Pilzvergiftung drohen! „Wer nach einem Pilzessen an Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, einer Gelbfärbung der Haut oder Schweißausbrüchen leidet, sollte sofort den Rettungsdienst rufen“, mahnt Christian Haberkorn, Sachgebietsleiter Rettungsdienst beim Johanniter-Regionalverband Oberbayern. Die Symptome können auch erst Stunden oder sogar einige Tage nach der gefährlichen Mahlzeit auftreten, und es gibt auch keine wirksamen Hausmittel gegen eine Pilzvergiftung, die Leber- und Nierenschädigungen hervorrufen kann. Hier muss sofort ein Arzt alarmiert werden. „Unter der Notrufnummer 112 professionelle Hilfe rufen und Ruhe bewahren, das sind die besten Hilfsmittel. Wer nach einem Pilzessen bewusstlos wird, sollte sofort in die stabile Seitenlage gebracht werden“, informiert der Johanniter. Alternativ ist die Münchner Giftnotrufzentrale unter der Telefonnummer: (089) 19240 zu erreichen.
Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DgfM) rät außerdem bei einem Verdacht auf Pilzvergiftung, viel Wasser (keine Milch!) zu trinken und möglichst noch Reste der Pilze mit zum Arzt oder in die Klinik zu nehmen, damit die Experten feststellen können, um welche Pilzart es sich handelt. Immerhin hat es laut einer Presseinformation der DAK-Gesundheit Bayern im Vorjahr die meisten schweren Pilzvergiftungen in Bayern gegeben: 2013 wurden bundesweit insgesamt 34 Pilzvergiftungen registriert, die zu einem Krankenhausaufenthalt führten (rund ein Viertel kam dabei aus Bayern: neun Fälle).
Leider gibt es nach Auskunft von Edmund Garnweidner, der auch der ehemalige Vorsitzende des Münchner Pilzkundevereins ist, im Landkreis Fürstenfeldbruck keine Pilzberatungsstelle, wo man seine gesammelten Schwammerl zur Sicherheit überprüfen lassen kann. Eine derartige Möglichkeit besteht nur im Pasinger Rathaus, Landsberger Str. 486, Zimmer 183, montags von 8.30 bis 11.30 Uhr, Telefonnummer: (089) 23346485, oder im Münchner Rathaus am Marienplatz, Stadtinformationszentrum, jeden Montag von 10 bis 13 Uhr und von 16.30 bis 18 Uhr, Tel. (089) 23328242. Mehr Informationen sind auch zu finden auf der Website: www.pilze-muenchen.de. Für diejenigen, die den weiten Weg in die Landeshauptstadt nicht auf sich nehmen möchten, sich aber gleichzeitig nicht ganz sicher über ihre Fundstücke sind, gilt also nach wie vor: Finger weg von unbekannten Schwammerln!!
Und wie sieht es überhaupt mit dem rechtlichen Aspekt des Pilzesammelns aus? Die Experten der ARAG appellieren an die Sammler, mit Augenmaß vorzugehen. Selbstverständlich gelten auch im Wald Regeln. Mancherorts riskieren die Pilzfreunde ein saftiges Bußgeld, weil sie zu große Mengen sammeln oder in Naturschutzgebieten Raubbau betreiben. Viele der beliebten Speisepilze zählen laut Bundes-Artenschutz-Verordnung zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese „abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten.“ Allerdings dürfen Pilze wie Birkenpilze, Brätlinge, Morcheln, Rotkappen, Pfifferlinge, Schweinsohren oder Steinpilze in geringen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden – d.h. bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag. Die Juristin Michaela Zientek von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung ergänzt: „Wer nur kleine Mengen für den eigenen Bedarf sammelt, darf Pilze, Beeren und auch ein paar Blumen für einen Strauß pflücken. Dies muss allerdings pfleglich geschehen – also, ohne Schäden am Wald oder am Pflanzenbestand anzurichten. Und es gilt nur für Gewächse, die nicht unter Naturschutz stehen!“ Die rechtliche Grundlage bildet hierfür die sogenannte Handstraußregelung im Bundesnaturschutzgesetz (§39 Abs. 3 BNatSchG). Die gesammelten Pilze oder Blumensträuße später zu verkaufen ist allerdings nicht ohne weiteres erlaubt, denn dabei handelt es sich um das gewerbsmäßige Entnehmen von Pflanzen. „Und dafür müssen Pilzsammler eine Genehmigung beim Waldbesitzer und bei der Naturschutzbehörde einholen“, so die D.A.S.-Rechtsexpertin. Natürlich ist dann auch eine Anmeldung des jeweiligen Gewerbes beim Gewerbeamt erforderlich. Johanniter/ARAG/DAK/D.A.S./DgfM/red