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Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur ärgert sich über diesen neuen Fall der Gastronomie-Drangsale lautstark. Von „Frechheit“ bis „Bürokraten-Wahnsinn“ reichen die Kritiken. „Der Verlust von Nähe zum realen Leben bei den Regelwütigen wird immer deutlicher und dieser Art Verirrungen sorgen für ein klares Ansteigen von Unverständnis und Wut bei den betroffenen Wirten auch im Landkreis Fürstenfeldbruck“, so der VEBWK-Vorsitzende Franz Bergmüller. Er weist im „Fall Obazde“ darauf hin, „dass eine Umlage der Kotrollkosten auf den Preis eine spürbare Verteuerung erwirke und ob sich dann das „Hausmachen“ noch lohne, ist zu bezweifeln. Alternativ landen dann Convenience-Produkte auf den Wirtshaus-Tellern, oder kreative Umbenennungen des Obazde in zum Beispiel „Bräubazi“, „Kas-Mus“ oder auch „die 13 Geheimnisse von Oma“ machen die Runde. Der VEBWK fordert deshalb, zeitnah eine praktikable Lösung für die Gastronomie zu erarbeiten, die Wirtshäuser und ihre selbstgemachten Obazde nicht auf eine Stufe mit den großen Käseherstellern stellt.“ Der Obazde ist nicht das einzige Produkt aus Bayern, das geschützt ist. Zu diesen Produkten gehören auch das Bayerische Bier, Nürnberger Lebkuchen, Schwäbische Maultaschen Fränkischer Karpfen und die Bayerische Brezn.