![](/sites/default/files/styles/article_detail/public/archiv/l-m-g-habicht-online.jpg?itok=nDMnw2me)
Der Greifvogel hatte am Kopf bereits fast keine Federn mehr, da er immer wieder erfolglos versuchte hatte das Gitter nach oben zu drücken. Die beiden Streifenbeamten schritten umgehend zur Tat, indem sie die Gitterklappe öffneten und den Greifvogel in die Freiheit entließen. Auch die Taube wurde befreit und die Falle anschließend sichergestellt. Die bisher durchgeführten Ermittlungen ergaben, dass der Grundstückseigentümer dasselbige an einen Jagdpächter aus Germering verpachtet hat. Die Ermittlungen werden derzeit wegen Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz und wegen eines Verstoßes nach dem Jagdrecht geführt, dem der Habicht als besonders geschütztes Tier, das ganzjährig geschont ist, unterliegt.