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Olching - Da sich eine Obdachlose bereits in einem Olchinger Mehrfamilienhaus häuslich im Treppenhaus eingerichtet hatte, informierten die dortigen Hausbewohner die Polizei – waren sie doch mit diesem Umstand überhaupt nicht einverstanden, u.a. hatte die Frau nämlich auch bereits ihre Notdurft dort verrichtet. Die wohnsitzlose Frau konnte dann von einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion vor Ort auch angetroffen werden, zeigte sich von Anfang an aber wenig kooperativ. So kam es dann auch dazu, dass die Frau eine eingesetzte Polizeibeamtin mehrmalig mit unflätigen Ausdrücken beleidigte. Ferner wollte sie einem ausgesprochenen Platzverweis auch nicht nachkommen, weswegen sie mittels körperlicher Gewalt aus dem Haus gebracht werden sollte.
Bei diesem Abtransport griff die Frau dann der Beamtin unvorhergesehen in die Haare und versuchte ihr ein Büschel Haare auszureißen. Da die Dame dann bei der anschließenden Feststellung ihrer Personalien auch noch falsche Personalien angab, muss sie sich jetzt – neben Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung – auch noch wegen einer Ordnungswidrigkeit der falschen Namensangabe verantworten. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgten vorerst keine weiteren strafprozessualen Maßnahmen gegen die Frau. Sie wurde jedoch nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.