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Im Anschluss lief der junge Mann weiter in die Hauptstraße und soll in einen Renault Scenic eingestiegen sein, in dem der Schlüssel steckte. Die 51-jährige Besitzerin war gerade dabei, ihren Pkw zu entladen. Die Frau bemerkte das Vorhaben und wollte den ihr unbekannten Mann daran hindern ihr Fahrzeug zu starten. Der Mann habe sie mit erhobener Faust sowie den Worten „bleib weg“ bedroht und mit quietschenden Reifen in Richtung Neckarelz das Weite gesucht. Gegen 10.20 Uhr verursachte der 23-Jährige, der zur Zeit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, dann auf der BAB A8 Stuttgart - München einen Verkehrsunfall.
In der Nähe von Olching verlor er, mutmaßlich aufgrund alkoholischer Beeinflussung sowie überhöhter Geschwindigkeit, die Kontrolle über den gestohlenen Renault, prallte gegen eine Betonleitwand und schleuderte mit voller Wucht in das Heck eines VW Golf. Daran anschließend schlitterte der Renault über mindestens zwei Fahrstreifen und prallte wiederum gegen die Leitplanken, wo der Pkw schließlich zum Stehen kam. Bei dem Unfall wurde der Mosbacher schwer verletzt und musste mit einem Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht werden. Aufgrund der Gesamtumstände und den bisherigen Ermittlungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der 23-Jährige den Zusammenstoß absichtlich herbeiführte. Der 44-jährige Fahrer des VW erlitt bei dem Unfall glücklicherweise nur leichte Verletzungen. Da der Fahrer des gestohlenen Renaults nach dem Unfall angab, es hätten sich noch weitere Personen im Fahrzeug befunden, wurde ein Polizeihubschrauber zur Suche nach den vermeintlichen Insassen angefordert. Es stellte sich jedoch heraus, dass sich der Fahrer alleine im Pkw befunden hatte, weshalb die Suchmaßnahmen abgebrochen wurden. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden. Insgesamt wird der entstandene Sachschaden auf rund 34.500 Euro geschätzt.
Ein gegen den 23-Jährigen bestehender und gegen Meldeauflage außer Vollzug gesetzter Haftbefehl wurde wieder in Vollzug gesetzt. Da der junge Mann bislang noch nicht transportfähig ist, wird er bis zu seiner Einlieferung in ein Justizvollzugskrankenhaus durch Beamte im Krankenhaus bewacht. Der Beschuldigte gilt bis zu einer etwaigen Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig.