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Da zunächst eine Fahrereigenschaft des angetroffenen Mannes nicht auszuschließen war und dieser erheblich unter Alkoholeinfluss stand sollte dieser zur Dienststelle gebracht werden um die weiteren Abklärungen durchzuführen. Im Streifenwagen schlug dieser seinem Kopf gegen die Seitenscheibe und verletzte sich dadurch. Auf der Dienststelle verletzte er sich erneut selbst, indem er seinen Kopf heftig gegen einen Schrank schlug. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutentnahme bei dem Mann an und die Sicherstellung seiner Oberbekleidung. Die Blutentnahme wurde schließlich auf der Polizeiinspektion Olching durchgeführt. Ein Atemalkoholtest ergab über 1,5 Promille. Der Fahrzeughalter gab an, das Fahrzeug an einen 45-jährigen Polen aus Schweitenkirchen verliehen zu haben. Dieser konnte bislang noch nicht angetroffen werden. Es wird angenommen, dass dieser das Fahrzeug führte. Es entstand ein Schaden von geschätzt 6.000 Euro.