Maßnahmen, den Aufenthaltsort des Gesuchten zu ermitteln und ihn am Morgen des 25.05.2018 an seinem erst kürzlich angetretenen Arbeitsplatz widerstandslos festzunehmen. Der 46-jährige wurde noch am selben Tag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, welcher auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München eine Festhalteanordnung erließ. Die österreichischen Behörden wurden über die erfolgte Festnahme in Kenntnis gesetzt. Über die Auslieferung wird nun das Oberlandesgericht München entscheiden.
Maßnahmen, den Aufenthaltsort des Gesuchten zu ermitteln und ihn am Morgen des 25.05.2018 an seinem erst kürzlich angetretenen Arbeitsplatz widerstandslos festzunehmen. Der 46-jährige wurde noch am selben Tag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, welcher auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München eine Festhalteanordnung erließ. Die österreichischen Behörden wurden über die erfolgte Festnahme in Kenntnis gesetzt. Über die Auslieferung wird nun das Oberlandesgericht München entscheiden.