Nachdem er hier mit dem Tatvorwurf konfrontiert wurde, gestand er den Diebstahl der Sparbüchse auch ein. Seinen Angaben zufolge hatte er die in der Sparbüchse befindlichen ca. 100,- Euro bereits fast vollumfänglich in seinen Drogenkonsum investiert gehabt. Nachdem bei dem wohnsitzlosen Täter bei seiner Festnahme auch noch eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden werden konnten und darüber hinaus ein rechtskräftiger Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn Bestand hatte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Nach Verbüßung der Freiheitsstrafe aus dem Vollstreckungshaftbefehl erwarten den 28-jährigen somit noch Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz und des Diebstahls der Spardose aus der Zahnarztpraxis. Von seinen anfänglichen Zahnschmerzen wollte der Beschuldigte abschließend nichts mehr wissen, womit ihm zumindest „dieser Zahn“ im wahrsten Sinne des Wortes gezogen werden konnte.
Nachdem er hier mit dem Tatvorwurf konfrontiert wurde, gestand er den Diebstahl der Sparbüchse auch ein. Seinen Angaben zufolge hatte er die in der Sparbüchse befindlichen ca. 100,- Euro bereits fast vollumfänglich in seinen Drogenkonsum investiert gehabt. Nachdem bei dem wohnsitzlosen Täter bei seiner Festnahme auch noch eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden werden konnten und darüber hinaus ein rechtskräftiger Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn Bestand hatte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Nach Verbüßung der Freiheitsstrafe aus dem Vollstreckungshaftbefehl erwarten den 28-jährigen somit noch Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz und des Diebstahls der Spardose aus der Zahnarztpraxis. Von seinen anfänglichen Zahnschmerzen wollte der Beschuldigte abschließend nichts mehr wissen, womit ihm zumindest „dieser Zahn“ im wahrsten Sinne des Wortes gezogen werden konnte.