Als der 27-Jährige ihn zur Rede stellen wollte, kam ihm sofort eine starke Alkoholfahne entgegen, er verständigte sofort den Securitymann des Parkplatzes. Währenddessen tauschte der Renaultfaher mit seinem Beifahrer einfach die Plätze. Nun versuchte der Beifahrer aus der Parklücke zu fahren. Dieser prallte aber gegen das Heck eines geparkten VW Tiguans. Anschließend fiel der neue Fahrer, offensichtlich ebenfalls sturzbetrunken, einfach aus dem Fahrzeug auf den Boden. Sinngemäß rief er dabei noch, dass „nichts passiert“ sei, stieg wieder ein und raste mit aufheulendem Motor davon. Dabei übersah er eine 59-jährige Frau, die zur Seite springen musste, um nicht von ihm überfahren zu werden. Der VW Tiguan wurde durch die Kollision am Heck schwer beschädigt, zudem fanden sich an der Unfallörtlichkeit mehrere Scherben vom Rückscheinwerfer des Renaults und zwei leere Schnapsflaschen, die sichergestellt wurden.
Die Ermittlungen ergaben, dass es sich bei der Halterin des Renaut Twingo um eine 84-jährige Frau aus Germering handelt, die erst am 31. Juli zu Hause angetroffen werden konnte. Ihre anschließende Befragung ergab, dass sie ihr Auto einem 57-jährigen Mann aus Germering geliehen hatte, der sich ansonsten um sie kümmert und daher mit ihrem Twingo fahren darf. Nahe der Adresse des Mannes konnte das gesuchte Fahrzeug aufgefunden werden. Im Kofferraum lag eine Tüte mit leeren Bierflaschen, ein Badetuch und eine Quittung vom See-Parkplatz. Bei der anschließenden Wohnungsnachschau konnte neben dem 57-Jährigen auch der 53-jähriger Kumpane aus Fürstenfeldbruck angetroffen werden. Dieser schlief noch, neben ihm lag auf dem Kopfkissen der Fahrzeugschlüssel des Unfallfahrzeugs und eine halbvolle Schnapsflasche. Die Beschreibungen der Unfallzeugen vor Ort passen exakt auf die beiden Männer, die bei der Germeringer Polizei bereits bekannt sind. Ein in der Früh durchgeführter Alkoholtest ergab bei Beiden jeweils einen Wert von über drei Promille. Gegen beide Männer laufen nun Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung und Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.