![](/sites/default/files/styles/article_detail/public/archiv/710297_original_r_b_by_peter_freitag_pixelio.de__0.jpg?itok=yj15QFBa)
Durch die fehlende Medikamenteneinnahme bekam der 76-Jährige beim Eintreffen seines Verwandten einen epileptischen Anfall. Der in der Folge umgehend verständigte Rettungsdienst brachte den pflegebedürftigen Mann zur Abklärung seines Gesundheitszustandes in ein Münchner Krankenhaus. Den polnischen Pfleger fand der Neffe währenddessen im Bett vor. Neben ihm lagen zwei leere Whiskeyflaschen, nach deren Genuss er nicht mehr in der Lage war, sich um seinen Patienten zu kümmern. Aufgrund seines hohen Alkoholisierungsgrades wurde für ihn ebenfalls ein Rettungswagen bestellt, welcher ihn aber nicht zur weiteren Versorgung mit ins Krankenhaus nahm. Dies hatte den Grund, dass der Pfleger lediglich stark betrunken war und keine anderweitigen Beschwerden aufwies. Nachdem die Angehörigen es nicht schafften den Mann aus dem Haus zu weisen, wussten sich sie sich nicht anders zu helfen, als die Germeringer Polizei zu verständigen, um das zuvor ausgesprochene Hausverbot durchzusetzen.
Ein von den Polizisten anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab den beachtlichen Wert von 3,66 Promille. Die Polizeibeamten nahmen den trinkfesten Pfleger samt seinem eilig gepackten Koffer zunächst mit auf die Dienststelle. Von dort wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München II wieder entlassen. red