Wichtige Kontakte müssen informiert werden
Auch wenn dies immer einer der lästigsten Teile bei einem Umzug ist, so darf niemals vergessen werden, dass Behörden, Ämter, Versicherungen und alle anderen wichtigen Kontakte über den Umzug informiert werden müssen. Allen voran natürlich das Einwohnermeldeamt, welches dafür sogar eine entsprechende Frist setzt. Wurde der Nachsendeauftrag vergessen, kann dieser auch nachträglich noch in Auftrag gegeben werden. Es ist nämlich völlig egal, ob man bereits an der neuen Adresse lebt oder nicht. Ein Nachsendeauftrag funktioniert immer und kann bist zu zwei Jahre lang sein.
Als Auftraggeber sollte man sich entweder direkt an eine Postfiliale wenden, oder den Nachsendeauftrag einfach hier im Internet aufgeben. Die Post hat dafür eine entsprechende Seite eingerichtet, die alle Angaben fasst und so dafür sorgt, dass man mit einem geringen Aufwand zum gewünschten Ziel kommt. In diesem Zusammenhang sollte auch gleich daran gedacht werden, dass eine Adressänderung bei den wichtigsten Kontakten erfolgt. Unwichtige Dinge wie beispielsweise kostenlose Werbung sollte hingegen nicht umgemeldet werden. Wird diese mit Adresse zugestellt, kann sie jedoch vom Nachsendeauftrag nicht ausgeschlossen werden. Einfache Wurfsendungen hingegen ist man los, sobald man umzieht. Übrigens: Nachsendeaufträge können nicht nur von Privatpersonen, sondern auch von Unternehmen in Auftrag gegeben werden.