Von links nach rechts: Werner Zauser (FW), Energiereferent der Gemeinde Mammendorf, erläutert Stefan Bauer (FW), stv. Kreisvorsitzender und Hans Friedl (FW), Kreisvorsitzender Details des Mammendorfer Windrads.
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Fürstenfeldbruck – Die beiden Windräder südlich von Mammendorf laufen erfolgreich. Das zeigt die Bilanz, des ersten Jahres die von den Stadtwerken Fürstenfeldbruck kürzlich präsentiert wurde. Danach hat das Mammendorfer Windrad im ersten vollen Betriebsjahr 2015 rund 5,6 Mio. Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugt und die hohen Produktionszahlen im diesjährigen ersten Halbjahres lassen bei weiterhin guten Windverhältnissen sogar ein Jahresergebnis von mehr als 6 Mio. kWh erwarten. Ähnlich gut ist auch die zweite Anlage bei Malching, die im Oktober vergangenen Jahres in Betrieb genommen wurde, angelaufen. Nach Ansicht der Freien Wähler im Landkreis sind das starke Indizien, dass die Windenergie einen nennenswerten Beitrag für die Energiewende im Landkreis leisten kann. Das zeigt folgende Rechnung: Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck haben im vergangenen Jahr etwa 213.000 Megawattstunden (MWh) Strom in ihrem Versorgungsgebiet verteilt. Rechnet man 20 Windräder mit einer Erzeugung von jeweils etwa 6 Mio. kWh, dann ergibt sich daraus eine Stromproduktion von rund 120.000 MWh, also gut 50 Prozent der jährlichen Stromlieferung der Stadtwerke. Weitere geeignete Standorte im Landkreis wären vorhanden, wie die erste Runde der interkommunalen Planung für Vorganggebiete „Windkraft“ im Jahr 2013 gezeigt hat. Leider wurde diese gemeinsame Planung unter Beteiligung fast aller Kommunen des Landkreises, nicht zu Ende geführt. Das neue 10-H-Gesetz, wonach die Privilegierung erst bei einem Abstand der zehnfachen Höhe eines Windrades zur nächsten Wohnbebauung beginnt, hat den landkreisweiten Teilflächennutzungsplan in seiner damaligen Form überflüssig gemacht. Die sogenannte 10-H Regelung schließt den Bau von Windräder mit geringeren Abständen zur Wohnbebauung aber nicht aus. Die Planungshoheit jeder einzelnen Gemeinde ist durch 10-H nicht beeinträchtigt. Mit einem qualifizierten Bebauungsplan können Gemeinden weiterhin Nutzungsflächen für den Bau von Windrädern schaffen. Der stellvertretende Kreisvorsitzende und Leiter des Umwelt-Arbeitskreises im Kreisverband der FW, Stefan Bauer, fordert deshalb alle Kommunen auf, die sich an der ersten Runde eines landkreisweiten Teilflächennutzungsplans Wind beteiligt haben, die Planungen wieder aufzugreifen, eine Idee für die kürzlich auch Landrat Karmasin geworben hat. Eine gemeinsame Vorgehensweise macht bei Windrädern, die häufig mehrere Gemeinden tangieren, sehr viel Sinn. Es ist aber nicht der alleinige Weg um diese Energieform im Landkreis weiter zu etablieren. Jede Gemeinde kann im Rahmen ihrer Planungshoheit die Dinge auch selbst in die Hand nehmen. Ein Vetorecht von Nachbargemeinden gegen solche Planungen gibt es nicht. Die aktuelle Gesetzeslage ermöglicht es sogar Landkreiskommunen wie Althegnenberg und Moorenweis, die sich nicht an der gemeinsamen Planung beteiligt hatten, Gebiete für Windkraftwerke auszuweisen, da sie unabhängig von anderen handeln und so eine für die Gemeindebürger akzeptable Lösung schaffen können. Genügend Anschauungsmaterial, dass von Windrädern so gut wie keine der befürchteten Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Lärmbelästigung und Schattenwurf ausgehen, ist mit den beiden Windrädern im Landkreis nun vorhanden. Die Energiewende im Landkreis könnte nach Ansicht der Freien Wähler durch die stärkere Nutzung der Windenergie einen neuen Schub bekommen.