Die Stadt Puchheim versucht einerseits den Belangen des Naturschutzes gerecht zu werden, andererseits auch die Bedürfnisse der betroffenen Bürger zu berücksichtigen. Um die Situation zu entschärfen, führte die Stadt darum in den vergangenen Jahren, nach Absprache und mit Genehmigung der Oberen Naturschutzbehörde, einige Maßnahmen durch, um die Krähen aus den Randbereichen ins Innere des Wäldchens zu verlagern. Dass dies kein leichtes Unterfangen ist, war von vorneherein klar und hat sich leider auch bewahrheitet. So bildete sich im Frühjahr 2011 kurz nach dem Entfernen einiger Nester aus dem Bereich am Ihleweg eine Splitterkolonie. Aus diesem Grund muss, begleitend zu den Maßnahmen, ein ornithologischen Gutachten anfertigen werden.
An den Randbereichen wurden im vergangenen Herbst erneut Nester entfernt und ins Innere des Wäldchens umgesetzt. Um den Neubau von Nestern zu vermeiden, installierte die Verwaltung im Februar 2014 Heliumballone. Spätestens wenn die Vögel Mitte März mit der Eiablage beginnen, dürfen keinerlei Vergrämungsmaßnahmen mehr durchgeführt werden. Jetzt ist es wichtig, die Brutkolonie nicht zu stören. Jede Belästigung der brütenden Tiere ist nach Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten und kann zur Bildung von Splitterkolonien führen.