Die Anordnung des städtischen Ordnungsamtes erfolgte zunächst versuchsweise.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat die Anordnung der Stadt Olching überprüft. Bei seiner Beurteilung kam die Fachaufsichtsbehörde zu dem Schluss, dass im betreffenden Bereich in der Statistik keine geschwindigkeitsbedingten Unfälle aufgeführt sind und damit keine Voraussetzung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben sei. Die Fachaufsicht hat deshalb Weisung erteilt, die Tempo 30-Beschränkung in der Hauptstraße wieder aufzuheben. Bürgermeister Magg bedauerte die Entscheidung des Landratsamtes und das nicht zustande kommen einer gemeinsamen Lösung, die dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung sowie einer Steigerung der Aufenthaltsqualität Rechnung tragen würde. Zumal in vielen Kommunen in ebenfalls belebten Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen bestehen, ohne dass dies durch die übergeordnete Behörde bislang moniert wurde. Er hofft, dass diesbezüglich in naher Zukunft ein Umdenken stattfindet und der Gesetzgeber im begründeten Einzelfall den Kommunen mehr Entscheidungsspielräume zugesteht.