Das Ende 2015 verabschiedete Krankenhausstrukturgesetz KHSG hat bereits einige Weichen gestellt. Vorgaben etwa zur Mindestvorhaltung medizinischer und pflegerischer Kompetenz, zur Qualität der Behandlung und zu Mindestmengen bei bestimmten Behandlungsarten sollen die Qualität aufrechterhalten und die Wirtschaftlichkeit sichern. Um die Vorgaben erfüllen zu können, braucht eine Klinik u.a. auch genügend Patienten. Überörtliche Kooperationen und Schwerpunktbildungen können die Aufrechterhaltung und Verbesserung des medizinischen Angebots sichern.
Mit dem Ziel, sich möglichst frühzeitig auf die sich abzeichnenden Entwicklungen einzustellen, haben die Landräte der Landkreise Weilheim-Schongau, Landsberg am Lech und Fürstenfeldbruck zusammen mit den Klinikverwaltungen erste Gespräche geführt. Ergebnis dieser Vorgespräche war, Modelle für eine Kooperation, insbesondere ein Konzept für einen Klinik-Verbund auszuarbeiten. Die Verwaltungs- und Aufsichtsgremien der beteiligten Kliniken haben nunmehr gebilligt, das Konzept für einen Klinikverbund auszuarbeiten. Dieser Auftrag bezieht sich sowohl auf den medizinischen Bereich als auch auf den der Verwaltung, nämlich der Prüfung von Verbundlösungen bei den Verwaltungsprozessen, im Einkaufswesen, bei den Wirtschafts- und Versorgungseinrichtungen etc. Die Landräte sind überzeugt, dass es richtig ist, frühzeitig strukturelle Anpassungen vorzunehmen. Sie sind gleichzeitig zuversichtlich, dass davon alle Partner profitieren werden – auch der Patient, für den die Qualität der medizinischen Versorgung entscheidend ist.