Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen werden Anzeigenkunden für eine Rathausbroschüre geworben.
ak
Fürstenfeldbruck - Bei der Stadtverwaltung ist eine Meldung über einen Anzeigenverkauf im Zusammenhang mit einer Bürgerinformationsbroschüre / einem Bürgermagazin eingegangen. Dabei handelt es sich aktuell nicht um eine städtische Publikation. Zwar plant die Stadt Fürstenfeldbruck im Spätherbst 2017 eine überarbeitete Neuauflage der Bürgerinformations-Broschüre. Für die städtische Publikation gilt jedoch: Die Anzeigenverkäufer haben stets ein Empfehlungsschreiben des Oberbürgermeisters dabei, das sie vorzeigen. Zudem wird vorab im RathausReport mitgeteilt, wenn die Akquise für diese werbefinanzierte Broschüre startet. Die jetzt betroffenen Gewerbetreibenden bzw. Dienstleister werden gebeten, das Kleingedruckte sorgsam zu lesen. Dort wird angeführt, dass die Werbeobjekte eine nur geringe Auflage und einen eingeschränkten Verteilerkreis haben. Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Inserent zu einer Laufzeit von zwei Jahren mit jeweils vier Auflagen, so dass sich hieraus ein nicht unerheblicher Betrag ergeben kann. Für Rückfragen steht der Bereich Öffentlichkeitsarbeit unter Telefon 08141 / 281-1415 oder 08141 / 281-1414 gerne zur Verfügung.
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