Denn bei der schwierigen Suche nach Unterkünften für Asylbewerber verweisen viele der Kommunen, die bereits viele Asylbewerber unterbringen, darauf, dass sie erst dann wieder zur aktiven Suche und Zurverfügungstellung von Unterkünften bereit sind, wenn andere ihr "Soll" auch erfüllt haben. Nun gibt es rechtlich gesehen kein "Soll" der Gemeinden. Landrat Thomas Karmasin stellte dem Wunsch einiger Gemeinden entsprechend in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 7. Oktober eine Quotenregelung zur Diskussion. Dabei stellte er klar, dass die "Quote" mehr eine politische Richtschnur als eine den Landkreis rechtlich bindende Regelung ist. Karmasin umreißt den Sinn der Quote so: "Der Wunsch der Gemeinden nach einer angemessenen Verteilung der Unterbringungsplätze ist nachvollziehbar. Die Quote soll in erster Linie die Solidarität der Gemeinden untereinander stärken, d.h. die Gemeinden versprechen sich gegenseitig, für die Erfüllung ihrer Quoten zu sorgen. Die Unterbringungsaufgabe trifft den Landkreis allerdings unabhängig davon, ob dieses Versprechen erfüllt wird. Es kann der Fall eintreten, dass der Landkreis auf die Quote keine Rücksicht nehmen kann und mangels Alternativen weitere Unterkünfte in einer Gemeinde schaffen muss, auch wenn diese ihre Quote bereits erfüllt hat.“
Die Quote, auf die sich die Bürgermeister geeinigt haben, errechnet sich aus einem Quotienten des Flächenanteils, der mit 20 Prozent gewichtet wird, der Einwohnerzahl mit einer 70 Prozent Gewichtung und des Ausländeranteils mit 10 Prozent Gewichtung. Aufgrund dieses Quotienten ergeben sich die in der beigefügten Tabelle aufgeführten Soll-Zahlen bezogen auf eine Prognose von 2000 unterzubringenden Asylbewerbern bis Ende 2015. In der Diskussion wurde deutlich, dass die rechnerischen Unterschiede, je nachdem, wie die einzelnen Komponenten gewichtet werden, nicht all zu groß sind. Den Bürgermeistern ist auch bewusst, dass sie mit der Schaffung der Unterkünfte nicht bis 2015 warten dürfen: auf die Frage, ab wann die Unterkünfte zur Verfügung zu stellen sind, antwortete Karmasin: „unverzüglich, das heißt: zeitnah.“
Diskutiert wurden auch die sich weiter stellenden Fragen, wer für die Obdachlosenunterbringung zuständig ist und in welchem Umfang auf die Gemeinde Folgekosten zukommen. Dabei wurde klar, dass das Problem der Obdachlosenunterbringung in der Praxis derzeit nicht auftritt, weil nach der derzeitigen Handhabung auch anerkannte Asylbewerber, die im Übrigen nur einen kleinen Teil der hier lebenden Flüchtlinge stellen, erst dann die Unterkunft verlassen müssen, wenn sie eine anderweitige Wohnmöglichkeit gefunden haben. Die Kosten für die Unterkunft übernimmt der Sozialleistungsträger, soweit ein Leistungsanspruch besteht. Die Bürgermeister appellieren an die Adresse des Freistaats gerichtet, das seinerseits Mögliche zu tun, in dem er etwa auch eigene Grundstücke zur Verfügung stellt. Ein weiterer Appell richtet sich an die Bundespolitik: im Interesse Aller daran mitzuwirken, dass die Fluchtursachen weniger werden.