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Aus Sicht des Landkreises ist die vorübergehende Unterbringung von Asylbwerbern in der derzeit leer stehenden Grundschule am Niederbronnerweg im Rahmen einer schnell verfügbaren Notfallunterkunft möglich. Bauordnungsrechtliche Fragen sind soweit für den Landkreis erkennbar geklärt. Es sollen nur die Räume genutzt werden, die auch brandschutzrechtlich sicher sind. Die Stadt Fürstenfeldbruck steht dem grundsätzlich offen gegenüber, aus haftungsrechtlichen Gründen stellt sie das Gebäude nicht freiwillig zur Verfügung, sondern beschreitet den formellen Weg der Beschlagnahme durch den Landkreis. Außerdem wird die Stadt nach Erhalt des Beschlagnahmebescheids die Regierung von Oberbayern anschreiben, um sich nach der bauordnungsrechtlichen Lage zu erkundigen (Brandschutz). Die Stadt und der Landkreis sehen die generellen Probleme, die eine Unterbringung von einer Vielzahl von Asylbewerbern mit sich bringen, und die einer gemeinsamen Anstrengung bedürften. So muss für eine Verteilung der damit einhergehenden Lasten (Kindergartenplätze etc., später Frage der Unterbringung bei Anerkennung des Asyls, Integration) gesorgt werden.
Die Dritte Bürgermeisterin, Karin Geißler, die die Urlaubsvertretung für OB Klaus Pleil übernommen hat, forderte in ihrem Schreiben an die stellvertretende Landrätin Martina Drechsler, dass der Landkreis die Asylbewerber nach deren Anerkennung gerecht auf die Kommunen im Landkreis verteilen soll. Die Möglichkeiten der Stadt Fürstenfeldbruck einer überproportionalen und dauerhaften Unterbringung von Asylbewerbern, anerkannten und geduldeten Flüchtlingen seien zudem beschränkt