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Eichenau - Die am 14. August aus dem Eichenauer See entnommene Kontrollprobe war nicht zu beanstanden. Auch hat eine erneute umfassende Ortsbegehung keine klaren Hinweise für einen Schmutzeintrag von außen ergeben, so dass von einer zeitlich, evtl. auch örtlich befristeten Kontamination auszugehen ist. So war dem Mitarbeiter des Landratsamts bei der Entnahme der Kontrollprobe eine Hundebesitzerin aufgefallen, die trotz entsprechender Hinweisschilder der Gemeinde ihren Hund im See baden ließ. Die Hundebesitzerin war nach intensiver Belehrung einsichtig.
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