Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 33-jährigen Türken, dem im Jahr 2013 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde. Der Mann gab an, dass er in der Nacht in einem Spielsalon gewesen sei und dort reichlich Alkohol konsumiert habe. Der bei ihm daraufhin durchgeführte Alkoholtest bestätigte diese Aussage, da ein Wert von über 1,4 Promille festgestellt wurde. Da der Festgenommene derzeit in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, wurde die Staatsanwaltschaft München II kontaktiert, welche eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro festlegte und einen Zustellungsbevollmächtigten bestimmte. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung musste der Festgenommene, der zur Tat und zu seinem Motiv keine Angaben machte, wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 33-jährigen Türken, dem im Jahr 2013 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde. Der Mann gab an, dass er in der Nacht in einem Spielsalon gewesen sei und dort reichlich Alkohol konsumiert habe. Der bei ihm daraufhin durchgeführte Alkoholtest bestätigte diese Aussage, da ein Wert von über 1,4 Promille festgestellt wurde. Da der Festgenommene derzeit in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, wurde die Staatsanwaltschaft München II kontaktiert, welche eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro festlegte und einen Zustellungsbevollmächtigten bestimmte. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung musste der Festgenommene, der zur Tat und zu seinem Motiv keine Angaben machte, wieder auf freien Fuß gesetzt werden.