Vorsicht bei Gewinnversprechungen am Telefon
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Eichenau - Am Mittwoch, 29.06. brachte ein 81-jähriger Eichenauer einen Betrug zur Anzeige. Vor Monaten habe er einen Anruf erhalten und dabei sei ihm mitgeteilt worden, er habe ein Auto gewonnen. Anschließend folgten weitere Anrufe und der Rentner ließ sich überreden zunächst 700 Euro für eine Haftpflicht zu bezahlen, damit eine Überführung aus der Türkei möglich wäre. Danach ein weiter Anruf das Fahrzeug stünde an der bulgarischen Grenze und es fielen 920 Euro Zoll an. Nachdem  auch dieser Betrag überwiesen wurde, brach der Kontakt ab. Wie zu erwarten kam es auch nicht zu einer Fahrzeugübergabe. Das Geld wiederzubekommen ist äußerst fraglich, da die meist ausländischen Konten nur schwer nachzuverfolgen sind und zudem häufig mit falschen Personalien eröffnet werden.
 
Sie haben gewonnen? - Ratschläge und nützliche Verhaltensregel der Polizei, damit Sie sicher leben:
Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern. Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben.  Notieren sie sich seine Antworten. Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de). Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.

Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater. Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.
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