![](/sites/default/files/styles/article_detail/public/archiv/kfz-maut_0.jpg?itok=4k3gnWEF)
Wer in Europa verreist, sollte sich vorab erkundigen, ob und in welcher Form eine Maut fällig wird. Wer gegen die Regelungen verstößt, wird teils heftig zur Kasse gebeten. Der ADAC gibt eine Übersicht.
Eine streckenbezogene Maut, also eine Gebühr entsprechend der zurückgelegten Kilometer, gibt es in neun Ländern der Europäischen Union. Diese sind Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal und Spanien. Doch auch in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Norwegen, Serbien, in der Türkei und in Weißrussland müssen die Autofahrer je nach Land beim Ein- oder Ausfahren von Autobahnen oder mit elektronischen Systemen bezahlen.
Bei einigen betrifft dies aber nicht das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz. In einigen Ländern fällt eine Sondermaut für Brücken, Tunnel und Pässe an. Das ist beispielsweise in Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich, Dänemark oder Schweden der Fall.
In acht weiteren Ländern ist für Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette zu kaufen, deren Geltungsdauer unterschiedlich lang ist. Das betrifft Bulgarien, Österreich, Rumänien, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Ohne Erwerb und Anbringung einer gültigen Vignette drohen Bußgelder, die oft drastisch hoch ausfallen. In Slowenien können hier bis zu 800 Euro fällig werden. In der Slowakei kann eine Strafe den 50-fachen Preis der 10-Tages-Vignette erreichen. Auch die Behörden in Österreich, Tschechien und in der Schweiz verstehen keinen Spaß bei Mautprellern. Dort sind Bußgelder ab 120 Euro (Österreich), ab 165 Euro (Schweiz) und ab 200 Euro (Tschechien) zu entrichten. adac
Eine streckenbezogene Maut, also eine Gebühr entsprechend der zurückgelegten Kilometer, gibt es in neun Ländern der Europäischen Union. Diese sind Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal und Spanien. Doch auch in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Norwegen, Serbien, in der Türkei und in Weißrussland müssen die Autofahrer je nach Land beim Ein- oder Ausfahren von Autobahnen oder mit elektronischen Systemen bezahlen.
Bei einigen betrifft dies aber nicht das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz. In einigen Ländern fällt eine Sondermaut für Brücken, Tunnel und Pässe an. Das ist beispielsweise in Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich, Dänemark oder Schweden der Fall.
In acht weiteren Ländern ist für Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette zu kaufen, deren Geltungsdauer unterschiedlich lang ist. Das betrifft Bulgarien, Österreich, Rumänien, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Ohne Erwerb und Anbringung einer gültigen Vignette drohen Bußgelder, die oft drastisch hoch ausfallen. In Slowenien können hier bis zu 800 Euro fällig werden. In der Slowakei kann eine Strafe den 50-fachen Preis der 10-Tages-Vignette erreichen. Auch die Behörden in Österreich, Tschechien und in der Schweiz verstehen keinen Spaß bei Mautprellern. Dort sind Bußgelder ab 120 Euro (Österreich), ab 165 Euro (Schweiz) und ab 200 Euro (Tschechien) zu entrichten. adac