Wird mit Ihrem Auto massiv gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, kann es sein, dass Sie für einige Zeit ein Fahrtenbuch führen müssen, damit man im Wiederholungsfall besser ermitteln kann, wer der Verkehrssünder war. Das kommt immer dann infrage, wenn Sie keine Angaben machen können oder wollen, wer Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorfalls tatsächlich gefahren hat. In der Regel müssen Sie beim ersten Verstoß sechs Monate lang Fahrtenbuch führen. Das kann je nach Schwere des Vergehens oder bei Wiederholungstätern auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden. Außerdem verlangt die Behörde rund 50 Euro, wenn sie die Fahrtenbuchauflage anordnet.