Beim Abbrennen von Feuerwerk kommt es immer wieder zu schweren Unfällen.
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Landkreis – Das Bayerische Landeskriminalamt warnt vor dem Bezug und Gebrauch von illegaler Pyrotechnik, insbesondere Silvesterfeuerwerk. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser verbotenen pyrotechnischen Erzeugnisse ist in der Regel unklar, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann. Sie entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards, unter anderem besteht die Gefahr von Fehlzündungen. Außerdem haben sie aufgrund ihrer anderen chemischen Zusammensetzung und mehr Inhalts eine wesentlich höhere Wirkung als hiesige Feuerwerkskörper. Die daraus resultierenden Verletzungen bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau und untermauern die eindringliche Warnung zur Vorsicht. In den letzten Jahren erlitten allein in Bayern im Schnitt über 50 Menschen zum Jahreswechsel Knalltraumen, Brand, Kopf- oder Augenverletzungen. Zusätzlich erlitten, wiederum allein in Bayern, etwa fünf Menschen an Silvester so schwere Verletzungen oder Verbrennungen, dass sie ihr Augenlicht verloren haben, dauerhaft nicht mehr hören können oder sogar Hände und Arme amputiert werden mussten. In den Krankenhäusern dürften jedoch jeweils weit mehr Patienten behandelt werden. Die Statistik zeigt, dass durch Pyrotechnik verursachte Verletzungen alle Altersschichten betreffen. Besonders gefährdet sind jedoch kleine Kinder, die nur vermeintlich nicht umgesetzte herumliegende Böller in die Hand nehmen und sich dadurch der Gefahr aussetzen, dass diese unkontrolliert in der Hand explodieren. Eine Häufung ist ferner im Altersbereich der etwa 40 – 50-Jährigen festzustellen.
Es ist dringend anzuraten, Pyrotechnik nur bei seriösen Anbietern zu beziehen und sich nicht auf Werbeaussagen im Internet zu verlassen. In und für Deutschland zugelassene pyrotechnische Artikel sind durch eine aufgedruckte BAM-Nummer bzw. das CE-Zeichen und Registriernummer erkennbar. In diesem Jahr ist der Verkauf pyrotechnischer Artikel für das Silvesterfeuerwerk ab dem 29.12.2016 bis 31.12.2016 erlaubt. Die Feuerwerksartikel dürfen jedoch nur am 31.12.2016 und 01.01.2016 im Normalfall ganztägig abgebrannt werden.