Der Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung ist einer von 14 ständigen Fachausschüssen des Bayerischen Landtags. Er setzt sich aus 18 Abgeordneten zusammen. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, kurz Petitionsausschuss, hat 14 Mitglieder. Den Ausschuss gibt es seit der ersten Wahlperiode des Landtags 1946. In der 17. Wahlperiode wurden etwa 10.000 Petitionen beim Landtag eingereicht, davon wurden ca. 30% im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden behandelt, die übrigen in den zuständigen Fachausschüssen. Das Petitionsrecht ist sowohl in der Bayerischen Verfassung (Art. 115 BV) als auch dem Grundgesetz (Art. 17 GG) verankert. In den ständigen Ausschüssen findet die eigentliche Arbeit der Landtagsabgeordneten statt. Dort werden Gesetzentwürfe beraten, Eingaben behandelt und Beschlussempfehlungen an das Plenum abgegeben. Die Ausschüsse werden vom Landtag für die Dauer einer Wahlperiode eingesetzt und tagen in der Regel öffentlich.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung ist einer von 14 ständigen Fachausschüssen des Bayerischen Landtags. Er setzt sich aus 18 Abgeordneten zusammen. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, kurz Petitionsausschuss, hat 14 Mitglieder. Den Ausschuss gibt es seit der ersten Wahlperiode des Landtags 1946. In der 17. Wahlperiode wurden etwa 10.000 Petitionen beim Landtag eingereicht, davon wurden ca. 30% im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden behandelt, die übrigen in den zuständigen Fachausschüssen. Das Petitionsrecht ist sowohl in der Bayerischen Verfassung (Art. 115 BV) als auch dem Grundgesetz (Art. 17 GG) verankert. In den ständigen Ausschüssen findet die eigentliche Arbeit der Landtagsabgeordneten statt. Dort werden Gesetzentwürfe beraten, Eingaben behandelt und Beschlussempfehlungen an das Plenum abgegeben. Die Ausschüsse werden vom Landtag für die Dauer einer Wahlperiode eingesetzt und tagen in der Regel öffentlich.